Was Studierende dazu sagen Uni Düsseldorf hebt die Maskenpflicht jetzt doch auf

Düsseldorf · Studierende der Uni Düsseldorf können Vorlesungen und Seminare wieder ohne Mund-Nase-Schutz besuchen. Die Tragepflicht hatten sie allerdings befürwortet. Weswegen Studierende die Maske weiter tragen wollen.

 Die Heinrich-Heine-Universität hat lange an der Maskenpflicht festgehalten.

Die Heinrich-Heine-Universität hat lange an der Maskenpflicht festgehalten.

Foto: Anne Orthen (orth)/ANNE ORTHEN

Wenige Wochen vor dem Ende der Vorlesungszeit hat nun auch die Heinrich-Heine-Universität (HHU) die Maskenpflicht für den Besuch von Vorlesungen und Seminaren aufgehoben. Sie werde nicht verlängert, teilte die Hochschule auf ihrem Facebook-Konto und auf ihrer Webseite mit. Die Hochschule verweist aber auch darauf, dass „aus Gründen der Vorsicht und/oder der gegenseitigen Rücksichtnahme das Tragen von Masken selbstverständlich nach wie vor zulässig ist“. Das Uni-Rektorat bittet die Hochschulmitglieder in der Maskenfrage zudem „in jeglicher Hinsicht um gegenseitige Toleranz“.

Während die Maskenpflicht ab Ende Mai in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und auch in Schulen wegfiel, mussten HHU-Studierende bei Veranstaltungen weiter die Maske tragen. Die Entscheidung trugen aber viele Studierenden gerne mit, wie der Allgemeine Studierenden Ausschuss unserer Redaktion noch vor kurzem mitteilte: Die Freude über die Rückkehr zur Präsenz-Lehre überwiege.

Viele Studierende wollen die Maske nun weiter tragen – jetzt eben freiwillig. „In knapp vier Wochen ist Vorlesungsende und bald Prüfungszeit, ich will kein Risiko eingehen und auf keinen Fall wieder von zu Hause aus studieren,“ sagt BWL-Studentin Kathrin. Zumal es kaum noch Angebote für Online-Lehre gebe. „Ich will weiter vorsichtig sein für mich und meine Familie und werde weiter eine Maske tragen“, sagt auch Jura-Studentin Anna.

Rechtlich war die Frage, ob Hochschulen seit der Änderung der Coronaschutzverordnung Ende Mai überhaupt noch eine Maskenpflicht vorschreiben dürfen, nicht ganz unumstritten. Inzwischen gibt es aber juristische Rückendeckung für die Hochschulen: Eine Studentin der Universität Marburg war per Eilantrag erfolglos gegen die dortige Maskenpflicht vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Gießen erklärte das Hausrecht als Rechtsgrundlage in einem Beschluss für voraussichtlich rechtmäßig.

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