Düsseldorf Unfall Luegplatz: Bahnfahrer zu Geldstrafe verurteilt
Düsseldorf · Rund acht Jahre nach einem schweren Rheinbahn-Unfall hat das Amtsgericht gestern einen Schlussstrich unter die juristischen Auseinandersetzungen gezogen und den Bahnfahrer zu einer Geldstrafe verurteilt.
Sein Zug hatte damals am Luegplatz eine elfjährige Schülerin beim Überqueren der Gleise mitgerissen und so schwer verletzt, dass ihr das rechte Bein unterhalb der Hüfte amputiert werden musste.
Nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger hat das Gericht gestern schriftlich eine Geldstrafe von 2500 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Bahnfahrer (48) verhängt. Zivilgerichte hatten dem heute 19-jährigen Opfer zuletzt 80 000 Euro Schmerzensgeld plus 228 Euro Rente zugesprochen.
Die Anklagebank blieb leer, Zeugen waren nicht geladen, und auch das Opfer und dessen Eltern traten nicht als Nebenkläger im Prozesstermin auf. Das war vorher so abgesprochen, um allen Beteiligten die weitere emotionale Auseinandersetzung mit dem schrecklichen Geschehen zu ersparen, ließ das Gericht verlauten.
Das Strafverfahren gegen den Unfallfahrer war zuvor mehrfach eingestellt worden — wegen "geringer Schuld", wie es seinerzeit hieß. Laut Gutachten war der Rheinbahnfahrer am Unfalltag nämlich mit Tempo 31 unterwegs gewesen, als er den Luegplatz erreichte. Zulässig waren "maximal 30 km/h", und immerhin war kurz zuvor der Gegenzug eingetroffen, dessen Fahrgäste — mehrheitlich Schüler — sich dicht auf dem Bahnsteig drängten; einige der Kinder überquerten die Gleise. Darauf hätte der Fahrer der U74 mit deutlicher Tempodrosselung reagieren müssen, um jede Gefährdung auszuschließen, so die Anklage.
Fast wortgleich hatten zuvor das Landgericht und zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) in Zivilprozessen zwar dem Kind eine Mitschuld am Unfall zugewiesen, mit zwei Dritteln aber die Hauptschuld zuletzt beim Bahnfahrer gesehen. Dem folgend hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Fahrer wieder aufgerollt.