Amtsgericht Unfall beim Rodeln: Rückenwirbel gebrochen

Düsseldorf · Zu keinem Urteil kam das Amtsgericht im Prozess um einen Rodelunfall zwischen zwei Frauen bei einem Österreich-Urlaub. Eine Düsseldorferin (45) soll 2010 eine andere Urlauberin (32) aus Reutlingen auf einer Rodelbahn im Stubaital aus Unachtsamkeit mit ihrem Schlitten angefahren, ihr einen Bruch am Rückenwirbel zugefügt haben.

Gegen 750 Euro Strafe legte die Düsseldorferin aber Protest ein und zog vor Gericht. Wann der Prozess neu aufgerollt wird, ließ die Richterin offen. Fakt ist, dass beide Frauen damals am Nachtrodeln teilgenommen haben, das unter Leitung des Hotelpersonals eine acht Kilometer lange Rodelbahn hinabführte.

Sicher ist auch, dass die 32-Jährige danach den seitlichen Bruch eines Rückenwirbels beklagte, sieben Wochen lang bewegungslos krankgeschrieben war und weitere drei Wochen für ihre Eingliederung in den Beruf brauchte. Unklar ist aber, woher die Verletzung stammt und ob die Angeklagte mit ihrem Schlitten gegen den Rücken der Urlauberin geprallt war, was sie laut Anklage "bei der notwendigen Sorgfalt" hätte vermeiden können.

Denn die Düsseldorferin bestreitet, die Mit-Urlauberin mit dem Schlitten touchiert zu haben. Sie habe bei der Abfahrt gesehen, dass die Frau aus Reutlingen nach einem Sturz gerade wieder aufstand. Beim Ausweichmanöver der Angeklagten mit ihrem Schlitten habe es "vielleicht eine Kollision mit dem quer stehenden Schlitten gegeben", aber keinen Aufprall gegen die Frau oder deren Rücken.

Die Verletzte beteuert: "Sie hat mich gerammt, es war ein Mega-Aufprall, sehr schmerzhaft!" Dass die Verletzte später allen Mit-Rodlern versichert hatte, es sei "nix passiert", erklärte sie als "Kurzschlusshandlung": "Ich dachte, es wäre eine Prellung, wollte keine große Sache draus machen."

Nun aber hat sie angekündigt, Schmerzensgeld und Schadensersatz zu fordern - sobald das Gericht zu einem Schuldspruch kommt. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße und "wegen geringer Schuld" wies die Angeklagte zurück. Nun will die Richterin Details der Aussagen von österreichischen Zeugen anfordern und Zeugen der Rodeltour befragen.

(wuk)
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