Düsseldorf Umzugshelfer geraten in Streit und prügeln sich

Düsseldorf · Weil ihm der Umzug einer Bekannten (40) nicht schnell genug ging, ließ ein Arbeitsloser (41) seinen Unmut an einem anderen Umzugshelfer aus. Mit Fausthieben streckte er im Herbst 2010 erst den Kontrahenten nieder, zertrümmerte dann der Frau noch die Nase.

Vom Amtsgericht zu 1000 Euro Strafe verurteilt, legte er dagegen beim Landgericht Berufung ein. Dort wurde die Strafe gestern leicht reduziert - und die Vorstrafe wegen Körperverletzung taucht nun nicht mehr im Führungszeugnis auf.

Beim Umzug der Frau ausgerastet zu sein und zugeschlagen zu haben, stritt der Angeklagte gar nicht ab. Doch bei der Jobsuche könnte eine solche Verurteilung "hinderlich" sein, so der Verteidiger des 41-Jährigen. Nur deshalb protestiere der Angeklagte gegen die Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zehn Euro. Geldstrafen werden erst ab 90 Tagessätzen ins polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen, das bei Bewerbungen regelmäßig vorzulegen ist. Und überhaupt: Die Frau habe er nicht verprügeln wollen. Er habe sich mit dem anderen Umzugshelfer nicht einig werden können, wie die Möbel der Frau aus einer Gerresheimer Wohnung zügig und effektiv ins neue Domizil nach Eller kommen. Aus einer Schubserei wurde ein erster Fausthieb des Angeklagten ins Gesicht des Gegners. Der erlitt dadurch eine Platzwunde an der Nase. Der zweite Boxhieb sollte dem Mit-Helfer gelten, aber die Frau warf sich plötzlich dazwischen, um zu schlichten, und bekam prompt die Faust des Angeklagten ins Gesicht. Mit einem komplizierten Nasenbeinbruch musste sie in eine Klinik, unter Vollnarkose wurde die Nase gerichtet. Wochenlang musste sie eine Schiene aus Gips tragen, bis alles verheilt war. "Der Angeklagte hat sich in der Person vertan", so das Landgericht. "Aber es bleibt eine Straftat mit durchaus schweren Verletzungen." Mit 900 Euro Strafe (90 Tagessätze zu je zehn Euro) war der Angeklagte dann einverstanden. So kann er bei Bewerbungen weiter so tun, als sei er nicht vorbestraft.

(wuk)
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