Düsseldorf Ulmer Höh': Baurecht für 215 Wohnungen

Düsseldorf · Der erste große Schritt ist gemacht. Auf dem Gelände des ehemaligen Gefängnisses Ulmer Höh' in Derendorf ist Baurecht für neue Wohnungen geschaffen worden. Der Bebauungsplan "Ulmer Höh´- Südteil" (B-Plan Nr. 01/010) hat Rechtskraft erlangt. Damit gibt es Planungsrecht für bis zu 215 neue Wohneinheiten. Durch die Anwendung des Handlungskonzeptes Wohnen (HKW) wird mit dem Projekt weiterer bezahlbarer Wohnraum im Stadtgebiet geschaffen. Beim HKW müssen 40 Prozent der Wohnungen entweder preisgedämpft sein oder sozial gefördert. Bei den preisgedämpften Wohnungen liegt die Kaltmiete bei maximal 9,60 Euro pro Quadratmeter. Baubeginn im Südteil, der an einen privaten Investor verkauft ist, soll noch in diesem Frühjahr sein.

Mit dem nördlichen Teil des Areals, der noch dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes gehört, sind insgesamt bis zu 550 Wohnungen auf dem Gelände möglich. Im Nordteil soll die Hälfte der für Wohnen vorgesehenen Flächen für mindestens 25 Jahre für öffentlich geförderten Wohnungsbau reserviert sein. 30 Prozent davon sind wiederum für studentisches Wohnen vorzuhalten. Außerdem muss auf einer Teilfläche ein generationenübergreifendes Bau- und Wohngruppenprojekt ermöglicht werden. Grundlage der Bebauung ist ein Masterplan von 2012. Damals hatte das niederländische Büro BDP Khandekar Architekten und Stadtplaner den Wettbewerb für die Ulmer Höh' gewonnen.

(RP)
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