Düsseldorf U 3-Rechtsanspruch: Stadt wendet letzte Klage ab

Gut 14 Tage nach dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder, gibt es nach Auskunft der Stadt keine anhängigen Klagen mehr. "Ursprünglich hatten fünf Elternpaare geklagt. Auch die letzte dieser Klagen wurde jetzt zurückgezogen", sagt Jugendamtsleiter Johannes Horn.

Die Nachricht überrascht. Knapp 1900 Wünsche von Eltern unter Dreijähriger blieben in der Landeshauptstadt zum Beginn des neuen Kita-Jahres 2013/14 unerfüllt. "Ein Team, das aus vier Mitarbeiterinnen besteht, hat mehr als 300 Gespräche geführt. Wir haben zusätzliche Angebote der freien Träger in Anspruch genommen und neue Plätze in der Großtagespflege sowie in den betreuten Spielgruppen geschaffen", sagt Horn. Zudem hätten zahlreiche Eltern Verständnis dafür gezeigt, dass es in manchen Wohngebieten noch ein paar Wochen oder Monate bis zur Neueröffnung von Anbauten oder neuen Kitas dauern wird. "Bei manchen springen auch die Großeltern für den betreffenden Zeitraum ein", sagt der Amtsleiter.

Dass die Qualität in den Kitas leidet, weil Gruppen zu groß geworden seien, bestreitet Horn. "Das Plus liegt bei ein oder zwei Kindern pro Gruppe. Ich halte das für verkraftbar."

Erleichtert ist die Stadt über das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. In einem Eilverfahren hatten die Richter entschieden, dass die Kommunen Eltern für die Betreuung eines unter drei Jahre alten Kindes an eine Tagesmutter verweisen dürfen, die Eltern also keinen unbedingten Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte haben. "Wir freuen uns, dass die Stadt Köln mit ihrer Beschwerde gegen ein anderslautendes Urteil Erfolg hatte", sagt Horn.

Erfreut ist die Stadt auch darüber, dass sie nach eigenen Angaben derzeit noch genügend Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt findet. "Echte Engpässe gibt es in Düsseldorf zurzeit noch nicht."

(RP)
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