Prozess TV-Moderatorin versetzte Leih-Schmuck

Düsseldorf · Wertvolles Geschmeide eines Kö-Juweliers sollte sie bei ihren Auftritten zur Schau tragen – und sollte fünf eigens dafür zur Verfügung gestellte Schmuckstücke nach wenigen Tagen dann wieder zurückgeben.

Wertvolles Geschmeide eines Kö-Juweliers sollte sie bei ihren Auftritten zur Schau tragen — und sollte fünf eigens dafür zur Verfügung gestellte Schmuckstücke nach wenigen Tagen dann wieder zurückgeben.

So war die Absprache des Juweliers mit einer Fernseh-Moderatorin (46) im Herbst 2009. Doch weil der Juwelier bis heute auf die Rückgabe der goldenen Leihgaben wartet, hat er die Moderatorin zunächst auf 20 000 Euro verklagt. Jetzt ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls und Unterschlagung gegen die Fernseh-Frau, die vorwiegend für Privatsender tätig war.

Einen Smaragdring, Brillianten-Anhänger, eine Gliederkette, einen Rosenkranz und einen Armreif — alles aus 18-karätigem Gold — sollte die 46-Jährige eigentlich nur für wenige Tage behalten dürfen. Doch diese Preziosen im Gesamtwert von 19 150 Euro sind danach nicht wieder in den Auslagen des Juweliers gelandet, sondern sind bei einem Leihhaus versetzt worden. Das ergaben inzwischen die Ermittlungen. In einem Zivilprozess beim Landgericht war die Moderatorin bereits im September 2010 auf Rückgabe oder wenigstens auf die Bezahlung dieser Schmuckstücke verklagt worden. Bei dieser Verhandlung ist dann aber weder der Fernseh-Star vor Gericht aufgetreten noch ein Anwalt. Also erging das Urteil zu Gunsten des Klägers. In Abwesenheit wurde der Fernsehprofi zur Zahlung oder zur Schmuckrückgabe verurteilt. Erledigt ist der Fall für die 46-Jährige damit aber offenbar noch nicht.

Auf Anzeige des Juweliers läuft aktuell nun auch ein Strafverfahren gegen die Moderatorin wegen des Verdachts auf Diebstahl und Unterschlagung. Die Vermutung der Ermittler: Die Frau soll das geliehene Geschmeide nicht für sich behalten, sondern heimlich bei einem Pfandhaus versetzt haben. Inzwischen liegt der Fall dem Amtsgericht vor. Ob und wann es dort zum Prozess kommt, ist derzeit noch ungewiss. Vor einer Entscheidung über das weitere Verfahren soll zunächst geprüft werden, wo der umstrittene Leih-Schmuck geblieben ist — und ob der Juwelier eine Chance hat, seine wertvollen Stücke jemals zurückzubekommen.

(RP)
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