Verwarnungsgeld der Stadt TÜV-Fristverlängerung handelt Düsseldorfer Ärger ein

Düsseldorf · Die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Ende März, wegen der Corona-Krise eine Schonfrist bei der TÜV-Erneuerung gelten zu lassen, verursachte einem Düsseldorfer Ärger.

 Ein Mitarbeiter vom TÜV Nord klebt nach einer Hauptuntersuchung eine Plakette auf ein Nummernschild.

Ein Mitarbeiter vom TÜV Nord klebt nach einer Hauptuntersuchung eine Plakette auf ein Nummernschild.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Raimund Dockter hatte sich auf die Worte des Ministers verlassen und sich daher noch nicht um eine neue Plakette für seinen VW gekümmert – trotzdem erhielt er von der Stadt ein Schreiben mit der Aufforderung, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro zu zahlen. Dies lehnte Dockter aber ab.

Scheuer hatte gesagt, man habe beschlossen, die Frist beim Ablauf des TÜV von zwei auf vier Monate zu verlängern. Dies könnten Bundesländer und Polizei berücksichtigen. „Ist alles kein Thema“, sagte der Minister. Nach dieser Lesart hätte der Düsseldorfer noch bis Ende des Monats Zeit gehabt. Dockter legte Widerspruch gegen das Verwarnungsgeld ein. Er teilte unserer Redaktion mit, dass sich die Stadt Düsseldorf über die Fristverlängerung hinwegsetze, obwohl er sie auf diese hingewiesen habe. Trotzdem habe die Stadt auf die Zahlung des Verwarnungsgeldes bestanden.

Inzwischen sei das Verfahren eingestellt worden, teilte ein Stadtsprecher mit. Die verlängerte Frist werde sowohl von der Bußgeldstelle als auch von den Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung berücksichtigt, beide Ämter seien informiert worden. Im Großen und Ganzen gebe es auch keine Probleme, sagte der Sprecher. Sollte es doch einmal zu einem „Knöllchen“ gekommen sein, das den geänderten Toleranzfristen nicht entspricht, wie im Fall von Raimund Dockter, so könne dies im Einzelfall geklärt werden, wenn sich der Betroffene meldet.

Laut der Prüforganisation Dekra gibt es in der Praxis allerdings ein Problem, denn die Straßenverkehrszulassungsordnung behalte trotz Scheuers Vorschlägen grundsätzlich ihre Gültigkeit – und damit auch die darin enthaltene Vorschrift, dass Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug mehr als zwei Monate zu spät zur Hauptuntersuchung vorstellen, mit einer vertieften Prüfung rechnen müssen. Was viele Autofahrer jedoch nicht wissen dürften: Diese ist rund 20 Prozent teurer als die normale Hauptuntersuchung.

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