Amtsgericht Tütenknall in der Pause: Keine Strafe für Schüler

Düsseldorf · Ohne Auflagen und "wegen geringer Schuld" hat das Amtsgericht am Dienstag ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen einen 16-jährigen Schüler eingestellt. Laut Anklage ließ er im Oktober 2011 auf dem Schulhof eine Butterbrottüte aus Papier direkt neben dem Kopf seiner Lehrerin (53) platzen.

Die Pädagogin, die als Pausenaufsicht eingesetzt war, soll einen Tinnitus erlitten haben. Im Prozess, bei dem Zuschauer nicht zugelassen waren, bestätigten drei Schüler als Zeugen die Version des Angeklagten. Demnach habe er die Papiertüte "in einiger Entfernung" von der Lehrerin platzen lassen.

Sie habe einen lauten Knall in unmittelbarer Nähe gehört, habe sich umgedreht — und den 16-Jährigen neben sich entdeckt. So hatte die Lehrerin ihre Strafanzeige begründet — und das wiederholt sie im Prozess gegen den Schüler. Laut Anklage soll sich der Schüler sogar heimtückisch von hinten an die Lehrerin herangeschlichen und die Tüte mit lautem Knall ganz bewusst neben ihrem Ohr zum Platzen gebracht haben.

Dem hatte der Angeklagte schon im Vorfeld der Verhandlung widersprochen. Er gab an, die Lehrerin habe ihn extra ermahnt, dass ein Knallgeräusch auch gefährlich sein könne. Also habe er die Tüte erst auf dem Weg zum Papierkorb aufgepustet und dann mehrere Meter von der Lehrerin entfernt zum Platzen gebracht.

Als drei andere Schüler das im Zeugenstand bestätigten, war eine Jugendstrafe für den bisher unbescholtenen 16-Jährigen damit vom Tisch. Dennoch bat er die Lehrerin im Gerichtstermin um Entschuldigung für sein Verhalten, was die 53-Jährige nach Informationen aus Gerichtskreisen lediglich zur Kenntnis nahm. Unklar blieb, ob die Lehrerin mit ihrem anderen Ohr bereits vor dem Vorfall ein Hörproblem hatte.

(wuk)
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