Härtefallkommission berät Trotz Petition - tunesische Familie aus Düsseldorf bekommt keine Aufenthaltsgenehmigung

Düsseldorf · Seit mehr als einem Jahr kämpfen Düsseldorfer gegen die Abschiebung einer tunesischen Familie. Nun wurde ihr Antrag auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis vor Gericht abgelehnt. Letzte Chance: die Härtefallkommission. Die Stadt will sich positiv äußern.

Tufi und Sanda Moussa und ihre beiden Kinder.

Tufi und Sanda Moussa und ihre beiden Kinder.

Foto: Marc Vincent

Familie Moussa aus Düsseldorf bekommt keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Das teilte die Autorin einer Petition mit, die seit einem Jahr für den Verbleibt der Familie in Düsseldorf wirbt. Mehr als 45.000 Menschen haben die Petition unterschrieben. Ziel waren 50.000 Menschen. Sie richtet sich an Oberbürgermeister Thomas Geisel.

Der Petitionsautorin zufolge hat das Oberverwaltungsgericht den Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis abgelehnt. Daraufhin sei Sanda und Tufi Moussa die Arbeitserlaubnis entzogen worden, ihre Pässe (die bereits vor anderthalb Jahren eingezogen worden seien) würden nun „für die Ausreise vorbereitet“. Die Moussas haben zwei Kinder, die beide in Deutschland geboren sind.

Die Moussas seien mit einem Studierendenvisum nach Deutschland gekommen, heißt es in der Petition. Sie seien gut integriert und „mit Leib und Seele Düsseldorfer.“ Die Autorin der Petition äußerte sich enttäuscht über die Entwicklung. „Wir haben alles versucht und uns wurde so viel Hilfe auch vonseiten der Ausländerbehörde versprochen. Absolut nichts ist davon eingehalten worden“, schrieb sie. Es sei nicht richtig, eine Familie abzuschieben, die integriert sei, perfekt Deutsch spreche und die keinerlei Geld vom deutschen Staat annehme. „Ein großes Armutszeugnis für die Stadt Düsseldorf!“

Stadtdirektor Burkard Hintzsche bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Familie keine Aufenthaltsgenehmigung habe. Die Familie sei geduldet, seit ihre Visen abgelaufen seien. Er widersprach allerdings der Darstellung in den sozialen Netzwerken, dass die Familie jederzeit von Abschiebung bedroht sei. Aktuell habe sie eine Duldung, die noch vier Monate laufe. Nun müsse die Härtefallkommission über den Fall beraten. „Wir leiten keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ein, solange das nicht geschehen ist“, so Hintzsche

Wenn die Härtefallkommission eine Stellungnahme der Verwaltung anfrage, werde diese sich für den Verbleib der Moussas in Deutschland aussprechen, sagte Hintzsche weiter. „In der Regel wird die Ausländerbehörde zu diesen Fällen gehört.“ Es sei aber auch klar, dass die Stadt Düsseldorf das geltende Recht anwenden müsse und sich nicht über die Entscheidung der Kommission hinwegsetzen werde.

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