Düsseldorf Totes Baby vergraben: Bewährungsstrafe für Mutter

Düsseldorf · Landgericht verurteilt 34-Jährige wegen versuchten Totschlags zu 18 Monaten Haft auf Bewährung.

Äußerst milde hat das Landgericht eine 34-jährige Mutter beurteilt, die ihr frisch geborenes Mädchen im März 2013 in der Badewanne getötet haben soll und dessen kleine Leiche dann im Grab ihres Vaters am Unterrather Friedhof versteckt hatte. Dafür verhängte das Schwurgericht jetzt 18 Monate Haft gegen die Frau, setzte die Vollstreckung der Strafe aber zur Bewährung aus.

Der Schuldspruch erging wegen versuchten Totschlags in einem minder schweren Fall. Das Schicksal des kleinen Mädchens war im Prozess nicht mehr aufzuklären. Die Mutter hatte zunächst erklärt, das Baby habe bei der Geburt gelebt, sie habe es dann aber in der Wanne unter Wasser gedrückt. Die Leiche habe sie genau dort entsorgt, wo sie schon 2011 einen früh- und totgeborenen Jungen versteckt hatte: im Grab ihres Vaters in Unterrath. Wegen Totschlags an dem kleinen Mädchen angeklagt, hat die 34.-Jährige dann aber behauptet, das Baby habe keine Lebenszeichen von sich gegeben, weder geatmet noch gestrampelt. Sie habe es für tot gehalten, in ein Handtuch gewickelt, in eine Plastiktüte verpackt und in Unterrath heimlich beigesetzt.

Welche Version richtig war, konnten auch Gerichtsmediziner nicht mehr aufklären. Das Landgericht entschied daher, die Mutter nur wegen versuchten Totschlags zu bestrafen. Da auch die Mutter nicht sicher gewusst habe, ob das Baby tot war, so das Urteil, habe sie mit "bedingtem Tötungsvorsatz" bei dem womöglich bereits toten Mädchen gehandelt. Zudem gingen die Richter von einem minder schweren Fall aus. Die Frau, die bereits zwei ältere Kinder hat, hatte sich als "völlig überfordert" beschrieben. Auch will sie ihre Schwangerschaft angeblich erst am Tag der Niederkunft bemerkt haben. Ihre anderen Kinder wurden nach Entdeckung der Babyleiche auf dem Unterrather Friedhof - mit Einverständnis der Mutter - in einer Stiftung untergebracht. Da die 34-Jährige jetzt aber auf freiem Fuß bleibt, soll die Rückkehr der älteren Kinder in den mütterlichen Haushalt demnächst schrittweise vorbereitet werden. Zudem will die Frau angeblich Privatinsolvenz anmelden, um von ihren drückenden Schulden herunter zu kommen. Dies und ihren Hang zum Alkohol hatte sie selbst als Teil eines "Teufelskreises" bezeichnet, der sie bei der Geburt des Mädchens so völlig überfordert habe. Das Urteil ist rechtskräftig.

(wuk)
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