Eltern klagen gegen Reiseveranstalter Tödlicher Urlaubsunfall vor Gericht

Düsseldorf (dto). Sechs Jahre nach dem Tod eines 14-Jährigen während einer Urlaubsreise in Bali verhandelt das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag über die Klage einer Familie aus Frechen. Die Familie macht einen Düsseldorfer Reiseveranstalter für den Tod des Jugendlichen verantwortlich und fordert nach Angaben des Gerichts insgesamt 196 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Düsseldorf (dto). Sechs Jahre nach dem Tod eines 14-Jährigen während einer Urlaubsreise in Bali verhandelt das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag über die Klage einer Familie aus Frechen. Die Familie macht einen Düsseldorfer Reiseveranstalter für den Tod des Jugendlichen verantwortlich und fordert nach Angaben des Gerichts insgesamt 196 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Der 14-Jährige war den Angaben zufolge zusammen mit seinen Eltern im Urlaub, die Familie hatte an einem mehrtägigen Segeltörn rund um Bali teilgenommen. Am letzten Abend der Reise kam es zu einem tragischen Unglück. Der Junge kletterte auf dem Schiff herum und fasste dabei an ein Seil. "Er soll einen Stromschlag erlitten haben", sagte Gerichtssprecher Ulrich Thole, "jede Hilfe kam zu spät."

Die Eltern beschuldigen nun den Reiseveranstalter, nicht die nötige Sicherheit an Bord des Schiffes gewährleistet zu haben. Ihren Angaben zufolge gab es weder einen medizinischen Notfallkoffer noch ein Beatmungsgerät noch eine Krankentrage. "Laut Klageschrift musste eine herausgerissene Tischplatte als Trage für den Jungen herhalten, außerdem soll eine Zahnärztin erste Hilfe geleistet haben", sagte Gerichtssprecher Thole. Es habe Stunden gedauert, bis sich ein Arzt um den Verletzten gekümmert habe. Weil die Bordelektronik und der Funk ausgefallen seien, hätte die Besatzung keinen Krankenwagen rufen können.

Trotz dieser mutmaßlichen Versäumnisse lehnt der Reiseveranstalter bislang jegliche Verantwortung ab. Nun sollen am Dienstag vor Gericht erstmals Zeugen gehört werden, die das Unglück miterlebten. Es handelt sich dabei um die Reiseleiterin des Veranstalters sowie die einheimische Besatzung des Segelschiffes.

Die Eltern befinden sich seit dem Vorfall in ärztlicher Behandlung und gelten teilweise als berufsunfähig.

(afp)
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