Düsseldorf Tödliche Tritte oder Unfall?
Düsseldorf · Seit gestern verhandelt das Landgericht gegen einen Gastwirt (40) aus Heerdt, der im Mai einen betrunkenen Stammgast (57) im Streit zu Tode getreten haben soll. Der Angeklagte brach jetzt erstmals sein Schweigen.
Es ist ein Unfall gewesen. Ein bedauerlicher, tragischer, aber eben nicht vorhersehbarer "Unglücksfall" hat einen 57-jährigen Stammgast einer Eckwirtschaft in Heerdt in der Nacht des 1.Mai das Leben gekostet. So sieht es jedenfalls der 40-jährige Gastwirt, dem deswegen seit gestern vor dem Landgericht der Prozess gemacht wird.
Als "Mörder" wurde er von einigen Gästen kurz danach bezeichnet, weil er den stark betrunkenen Stammgast im Streit in jener Nacht zu Tode getrampelt habe. Aber von Mord geht hier nicht einmal die Staatsanwaltschaft aus, sondern von Körperverletzung mit Todesfolge, allenfalls von Totschlag.
"Fuß nur auf die Brust gesetzt"
Das Opfer sei zänkisch gewesen, unzuverlässig und von keinem der anderen Stammgäste gut gelitten. Auch das ließ der angeklagte Wirt jetzt seinen Verteidiger vorlesen — in einer mehrseitigen Tatschilderung, mit der sich der Angeklagte nach Monaten des Schweigens jetzt erstmals geäußert hat. Auch der Wirt sei damals betrunken gewesen, sei in dieser Mainacht von dem 57-Jährigen erst behelligt, dann beleidigt ("Schwuchtel, Stricher, Versager!") und zuletzt geschlagen worden.
"Da hab' ich ihn nach draußen geschoben."Aber dauernd habe sich der Betrunkene wieder hochgerappelt, sei nach weiteren Schubsereien und mehreren Stürzen stets wieder ins Lokal zurückgekehrt. Bis er auf dem Gehweg vor dem Lokal liegen blieb. "Ich habe ihm meinen Fuß auf die Brust gesetzt, um ihn zu fixieren", gibt der Angeklagte jetzt an. Zwei Mal habe er den Betrunkenen (3,21 Promille) mit dem Fuß auf dem Boden niedergehalten. Laut Anklage (die auf Aussagen von Augenzeugen basiert) soll der Wirt dem Widersacher dabei aber zwei Mal wuchtig von oben mit dem Schuh in den Magen getreten haben. Das bestreitet der Gastwirt.
Laut Obduktion ist das Opfer, das massive Kopfverletzungen erlitt, wenige Stunden später an einem Teilabriss des Darms verblutet.Das sei die Folge von einem der Stürze des Opfers an jenem Abend, so der Anwalt des Wirts. Er fordert deshalb die Freilassung des Angeklagten aus der U-Haft sowie ein "bio-mechanisches Gutachten", das seinen Mandanten weiter entlasten werde. Darüber will das Gericht am nächsten Prozesstag (14.Oktober) beraten. Zeugen bestätigten gestern aber die Anklage. Und die geht weiterhin von wuchtigen Tritten des Wirtes aus.