Düsseldorf Todkranker Einbrecher muss ins Gefängnis

Düsseldorf · Für den Versuch, an Heiligabend in eine Weinhandlung einzubrechen, muss der 59-jährige Täter ein halbes Jahr hinter Gitter. Im beschleunigten Verfahren verurteilte eine Amtsrichterin den notorischen Dieb (30 Vorstrafen) zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung, weil davon auszugehen sei, dass er sonst weitere Straftaten begehe. Dass der Düsseldorfer an Lungenkrebs erkrankt ist, eine Therapie ablehnt und nach eigenen Angaben eine Lebenserwartung von nur noch einem Jahr hat, beeinflusste das Gericht nicht, das angesichts der Vorstrafen und wegen Fluchtgefahr die Haftfortdauer anordnete.

Der 59-Jährige hatte wegen seiner tragischen Geschichte auf Bewährung gehofft. Erst im August war er aus dem Gefängnis freigekommen, hatte danach bei einer Routineuntersuchung die Krebsdiagnose erhalten. Der schwer alkoholkranke Mann, der eine Zeit lang trocken gewesen war, begann danach wieder zu trinken, und das soll auch der Grund gewesen sein, warum er versucht hatte, in die Weinhandlung einzubrechen.

(RP)
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