Düsseldorf Todeskampf vor Klinik: Staatsanwalt sieht keine Straftat

Düsseldorf · Der Pförtner des Augusta-Krankenhauses, der die Feuerwehr rief und nicht die eigenen Ärzte, um einem vor dem Krankenhaus kollabierten 65-Jährigen zu helfen, ist strafrechtlich nicht zu belangen. Dies gelte auch für die beiden Ärzte, die den Eingangsbereich des Rather Krankenhauses passierten, aber dem Mann nicht halfen, der wenige Stunden später verstarb.

Düsseldorf: Todeskampf vor Klinik: Staatsanwalt sieht keine Straftat
Foto: dpa, mbk fpt

Es liege keine unterlassene Hilfeleistung vor, teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am Freitag nach Überprüfung des Falles mit, der sich in der Nacht zu Dienstag ereignet hatte.

Dass der Pförtner bei dem Notfall nicht die Hausmediziner zur Hilfe gerufen hatte, sondern die Feuerwehr, sorgte für heftige Diskussionen. Der Passant, der den Pförtner um Hilfe bat, sagte, dass der Pförtner sein Handeln damit begründete, dass die Ärzte aus versicherungstechnischen Gründen das Gebäude nicht verlassen dürften.

"Der Pförtner mag vielleicht zögerlich gehandelt und überlegt haben, was zu tun ist, hat dann aber reagiert", teilte Oberstaatsanwalt Uwe Kessel mit. Auch die beiden Ärzte, die den Eingangsbereich passierten und fragten, ob sie helfen sollten, dies aber nicht taten, seien nicht zu belangen. Denn der Pförtner habe ihnen mitgeteilt, dass der Notarzt alarmiert sei. Die nach Klinikangaben innerhalb von sieben Minuten eintreffende Feuerwehr hatte den 65-Jährigen schließlich in eine andere Klinik gebracht. Dort starb der Mann wenige Stunden später.

Am Augusta-Krankenhaus bedauerte man den Vorfall und räumte Fehler ein. "Es wäre besser gewesen, wenn der Pförtner den diensthabenden Arzt gerufen hätte. Dann hätte sich dieser einen Überblick von der Situation verschaffen können", sagte Kliniksprecher Martin Schicht. Aufgrund der Schwere der Verletzungen hätte man aber den Tod des 65-Jährigen nicht verhindern können, so der Sprecher.

(RP)
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