Prozess vor dem Verwaltungsgericht Tierschützer fordern Hummerverbot für Düsseldorf

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht verhandelt über ein Verbot der Hummer-Haltung. Das würde das Ende der Delikatesse bedeuten. Eine Tierschutzorganisation beklagt Verstöße in Düsseldorfer Unternehmen – und argumentiert mit dem Schmerz-Empfinden der Krebse.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Tierschützer wollen eine umstrittene Delikatesse untersagen: Die Organisation Animal Rights Watch möchte vor dem Verwaltungsgericht ein Verbot der Haltung von Hummern in Düsseldorf durchsetzen. Die Kläger argumentieren mit dem Leid der Tiere, die nach dem Fang per Luftfracht transportiert, in Restaurants in kleinen Becken gehalten und schließlich in den meisten Fällen lebendig in siedendes Wasser geworfen werden.

Um den Verzehr der Krebse wird seit langem gestritten. Hummer gehören zu den wenigen Tierarten, die in Deutschland lebendig als Lebensmittel verkauft werden dürfen. Tierschützer kritisieren den langen Transport in engen Boxen und die „Hälterung“, also das Lagern der lebenden Tiere in einem Wasserbassin im Restaurant. Den Hummern werden dabei die Scheren zusammengebunden. Animal Rights Watch sieht sich bestätigt durch ein Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht, bei dem es um die Haltungsbedingungen von Hummern in einem Supermarkt gegangen war. Die Richter tendierten dabei zu der Auffassung, dass die Tiere Schmerzen spüren. Die Tierschützer behaupten, ihnen lägen Videos aus mehreren Unternehmen vor, die Verstöße gegen Tierschutzgesetze beweisen, darunter sogar Aufbewahrung von Tieren auf Eis. Um welche Unternehmen es sich handelt, wird nicht mitgeteilt.

Animal Rights Watch will durch die Klage auch den in Düsseldorf ansässigen Großhändler Metro zum Verzicht auf Hummer bringen. Eine Sprecherin der Metro will sich nicht zu dem Verfahren äußern und verweist darauf, dass das Unternehmen nicht direkt beteiligt ist. Auch zu Absatzzahlen macht die Metro keine Angaben. Auf Basis einer Studie der Berliner Humboldt-Universität hatte das Unternehmen vor einigen Jahren die Transport-Bedingungen verbessert.

Beim Verhandlungstermin am Freitag geht es zunächst um eine formale Frage. Die Stadtverwaltung, deren Veterinäramt nach Ansicht der Tierschützer eingreifen müsste, hält die Klage aus formalen Gründen für unzulässig. Denn die schwarz-gelbe Landesregierung hat die sogenannte Tierschutz-Verbandsklage, die von der rot-grünen Vorgängerregierung fünf Jahre zuvor eingeführt worden war, Ende 2018 nicht verlängert. Tierschutzorganisationen dürfen daher keine Klagen auf Einhaltung des Tierschutzes mehr einreichen. Die vorliegende Klage stammt aber bereits aus 2017. Das Gericht muss klären, ob sie fortgeführt wird.

Ihre Meinung Sollte die Hummer-Haltung untersagt werden? Schreiben Sie uns an stadtpost@rheinische-post.de

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