Düsseldorf Thomas Geisel geht gegen "Licht aus"-Urteil in Revision

Düsseldorf · 2015 rief OB Geisel dazu auf, "Dügida" dunkle Gebäude entgegenzustellen. Anfang November beurteilte das Oberverwaltungsgericht das als rechtswidrig. Das will Geisel nicht auf sich sitzen lassen.

 "Ein Oberbürgermeister muss das Recht haben sich zu äußern, wenn Grundwerte der Demokratie in Frage gestellt werden", findet Oberbürgermeister Thomas Geisel.

"Ein Oberbürgermeister muss das Recht haben sich zu äußern, wenn Grundwerte der Demokratie in Frage gestellt werden", findet Oberbürgermeister Thomas Geisel.

Foto: Endermann

Er wird gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster Revision einlegen, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Er beruft sich dabei auf die Urteilsbegründung, in der das Gericht ausgeführt habe, dass ein Oberbürgermeister kein politisches Neutrum sei. "Ein Oberbürgermeister muss das Recht haben sich zu äußern, wenn in 'seiner' Stadt die Grundwerte der Demokratie in Frage gestellt werden", so Geisel.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen, "weil sich im vorliegenden Fall grundlegende Fragen hinsichtlich des Inhalts und der Grenzen der Äußerungsbefugnisse eines Bürgermeisters gegenüber politischen Bewegungen, die keine politischen Parteien sind, stellen."

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