Einheitliche Anwendung der Feiertagsgesetz Theater an stillen Feiertagen?

Düsseldorf (dto). Kein Theater am Karfreitag – zumindest im Theater an der Kö. Das hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden. Andere Theater durften spielen, was für viel Diskussion in der Theaterlandschaft sorgte, warum manche an einem stillen Feiertag spielen durften und andere nicht. Für eine einheitliche Anwendung des Feiertagsgesetzes an den stillen Feiertagen wollen jetzt die fünf Regierungspräsidenten in Nordrhein-Westfalen sorgen.

Wie die Bezirksregierung mitteilt, stellte Düsseldorfs Regierungspräsident Jürgen Büssow in einer Gesprächsrunde mit Vertretern der kreisfreien Städte, der Kreise, der evangelischen und der katholischen Kirche sowie des Deutschen Bühnenvereins stellte Düsseldorfs Regierungspräsident Jürgen Büssow klar, dass nach gültiger Rechtslage insbesondere an Karfreitag nur Veranstaltungen stattfinden dürften, die zu diesem Tage passen.

Dies treffe inhaltlich zweifelsfrei auf die Passionsgeschichte oder ein Requiem zu, so Büssow. Mit Zustimmung der anwesenden Gesprächsteilnehmer will der Düsseldorfer Regierungspräsident dem Landesinnenminister drei Vorschläge unterbreiten wie einem Auslegungskonflikt im Hinblick auf die Karfreitagsregelung begegnet werden könne.

1. Das Gesetz bleibt unverändert. Durch Kooperation und Konsens von Veranstaltern und Ordnungsbehörden im Sinne der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster kommt man zu einer einheitlichen Praxis.

2. Das Gesetz wird dahingehend geändert, dass an Karfreitag keinerlei Theateraufführungen stattfinden. Damit wird jede Interpretation unterbunden. Es ist nicht die Aufgabe der Ordnungsbehörden, zu entscheiden, was weihevoll und bezogen auf den Feiertag angemessen ist. Damit würde der Gesetzestext eindeutig und bedarf auch keiner künstlerischen Interpretation mehr.

3. Zeitgefühl und Zeitgeist der Menschen sind einem Wandel unterworfen. Der Gesetzgeber liberalisiert die Karfreitagsregelung ab 18.00 Uhr.

Man müsse allerdings nicht nur den Veranstaltern von Theater Hinweise geben, sondern auch Rundfunk- und Fernsehanstalten. Auch hier müsse die derzeitige Praxis überprüft werden. In der Diskussion hatte der Düsseldorfer Stadtdirektor und Kulturbeigeordnete Heinrich Grosse-Brockhoff geltend gemacht, dass es schwierig sei, dem Gesetzeswortlaut folgend den Begriff "Unterhaltung" zu definieren.

Die Vertreterin des Vereins katholischer Unternehmer, Maria Fischer, rief in Erinnerung, dass am Karfreitag die Menschen eine Rückbesinnung auf die Wurzeln christlicher Kultur wünschten. Der Vertreter der katholischen Kirche, Karl Heinz Vogt, begrüßte die Initiative des Regierungspräsidenten ausdrücklich, eine einheitliche Regelung für alle Veranstalter auf der Basis der bestehenden Rechtslage zu finden. Der Vertreter der evangelischen Kirche, Oberkirchenrat Harald Bewersdorff, stellte fest, dass es wünschenswert wäre, wenn Kultur und Kirche auch an den stillen Feiertagen miteinander in Einklang gebracht werden könnten.

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