Düsseldorf Teilsieg für Ex-IDR-Chef Heinrich Pröpper vor dem Landgericht

Düsseldorf · Ex-IDR-Chef Heinrich Pröpper konnte beim Landgericht am Freitag einen kleinen Sieg verbuchen, doch zugleich droht ihm ein millionenschwerer Verlust. Sein Ex-Arbeitgeber, die Stadttochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR), wollte ihren Ex-Chef per Zivilklage beim Landgericht für zwei verlustreiche Verträge in Regress nehmen.

Chronologie des IDR-Skandals
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Beim Pachtvertrag über die Tiefgarage am Grabbeplatz stärkten die Richter aber Pröpper den Rücken. Was die Sanierung von Schloss Eller angeht, muss Pröpper wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht allerdings für IDR-Verluste einstehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von 2001 bis 2012 war Pröpper als IDR-Vorstand für viele Verträge verantwortlich, auch für die Verpachtung der Tiefgarage am Grabbeplatz. Doch die Stadt-Tochter beklagte später, man habe mit dem Pachtvertrag nur Miese gemacht (rund 280.000 Euro), also müsse Pröpper dafür geradestehen. Hier hatte das Landgericht schon im Herbst 2015 abgewinkt. Im Urteil hieß es am Freitag, der damalige IDR-Chefs habe sich in Punkto Tiefgarage "innerhalb des unternehmerischen Ermessens" bewegt, sei also "nicht sorgfaltswidrig" vorgegangen, könne also auch nicht haftbar gemacht werden. Völlig anders sahen die Richter aber das Vorgehen von Pröpper beim Schloss Eller. Ende 2008 habe der IDR-Aufsichtsrat beschlossen, das Schloss mit Nebengebäuden per Erbbaurechtsvertrag für 50 Jahre zu übernehmen und zu sanieren.

Ein Teil dieser Kosten (geschätztes Volumen damals: rund drei Millionen Euro) sollte durch Vermietung von Appartements im Wirtschaftshof später wieder hereingeholt werden. Stattdessen habe Pröpper aber allein rund sechs Millionen Euro in die Sanierung des Hauptgebäudes gesteckt. Der Wirtschaftshof, so gab er an, sei halt verschimmelt gewesen und abrissreif.

Das Gericht befand nun, Pröpper habe schon im Mai 2009 gewusst, dass der Wirtschaftshof marode war und die Kosten auf rund sechs Millionen Euro steigen würden. Ohne den Aufsichtsrat zu befragen, habe er im Juli 2009 trotzdem den Vertrag abgeschlossen. Damit habe er laut Urteil "gegen die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsleiters verstoßen", sei also haftbar. In welcher Höhe, hat das Gericht noch nicht entschieden. Dazu müsse die IDR erst noch Details und Zahlen zum konkreten Schaden durch die Sanierung von Schloss Eller vorlegen.

(RP)
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