Beilangriff auf die Ehefrau Täter muss für sechseinhalb Jahre in Haft

Mit einem Seufzer der Erleichterung reagierte ein 36-jähriger Koch am Freitag auf das Urteil des Schwurgerichts. Im November 2009 hatte er aus Eifersucht seine Frau (24) auf der Münsterstraße von hinten mit zehn Beihieben gegen Kopf und Körper schwer verletzt.

Wegen Mordversuchs angeklagt, kam der Koch nun aber milde davon. Er habe, so die Richter, beim Mordanschlag "sein Vorhaben aufgegeben", sich um sein Opfer gekümmert und Rettung alarmiert. Das wertete das Gericht als straffreien "Rücktritt vom Versuch des Mordes" und verhängte lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung sechseinhalb Jahre Haft.

Dafür hatte auch der Staatsanwalt plädiert. "Die Ehe entwickelte sich ungünstig", umschrieb das Gericht das Martyrium der Frau, die mit 15 Jahren verheiratet worden war. In der vom Mann dominierten Beziehung habe sie kaum Spielräume gehabt.

Als der Koch psychisch krank wurde und monatelang in einer Klinik blieb, hatte sie sich dessen Freund zugewandt. Aus Eifersucht schlug und verfolgte der zuletzt arbeitslose Koch seine Ehefrau, brachte ihr Ende 2009 mit einem Rasiermesser zudem tiefe Wunden an Gesicht und Hals bei.

Monate später fand das Ehedrama auf der Münsterstraße dann fast ein tödliches Ende. Frühmorgens auf dem Weg zur S-Bahn hatte die Frau mit Kopfhörern laute Musik gehört - und dadurch nicht bemerkt, dass sich der Angeklagte mit einem eigens dafür gekauften Beil von hinten an sie angeschlichen hatte. Durch zehn Beilhiebe gegen Kopf und Körper wurde sie schwer verletzt, hat zwar überlebt, leidet aber bis heute seelisch unter der Tat.

Im Prozess hatte der Koch, den Gutachter als "emotional instabil mit narzisstischen Elementen" beschrieben, die Tat eingeräumt und erklärt: Die Untreue der Frau könne den Beilangriff nicht rechtfertigen. Zuletzt gingen auch die Richter nicht mehr von einem Mordversuch aus.

Da er während der Tat vom Tötungsplan abgerückt sei und sich für die Rettung des Opfers eingesetzt habe, könne sein "brutaler Angriff aus dem Gefühl der Erniedrigung und tief empfundener Verzweiflung" jetzt lediglich als gefährliche Körperverletzung bestraft werden.

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