Düsseldorf Supermarkt verkaufte Diebesgut

Düsseldorf · Ein Mann gab zu, mit gestohlenem Kaffee und Schokolade gehandelt zu haben.

In Sichtweite der Strafjustiz mit Diebesgut zu handeln, brachte einen Supermarkt-Besitzer (37) aus Oberbilk gestern wegen Hehlerei auf die Anklagebank. Laut Staatsanwaltschaft hatte er 2013 von einer Diebesbande insgesamt 175 Packungen Kaffee und mindestens 90 Tafeln Schokolade zu Minimal-Preisen angekauft und deren Beute im Supermarkt zu regulären Preisen verkauft. Im Prozess gab er diese Hehlerei nur widerstrebend zu. Das Verfahren wurde daraufhin gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt.

Ein früherer Angestellter, der inzwischen von einem Wuppertaler Gericht wegen solcher Lieferungen und Ankäufe gestohlener Waren verurteilt worden ist, habe im Geschäft des Angeklagten "seine Kompetenzen überschritten" - und habe dadurch dem jetzt angeklagten Kaufmann diesen Prozess erst eingebrockt. Von dieser Sichtweise rückte der 37-Jährige gestern nur zögernd ab. Zuletzt räumte er immerhin ein, dass jene Ankäufe von Kaffee und Schokolade schon anhand des lächerlichen Einkaufspreises von wenigen hundert Euro auch in seinen Augen nicht legal gewesen sein konnten. Laut den Ermittlungen stammten die Waren tatsächlich von einer Diebesbande, die solche Artikel gezielt in anderen Supermärkten erbeutet und sie dann an andere Supermarkt-Besitzer weiter verkauft hatte.

Da der Angeklagte nicht vorbestraft war und lediglich in zwei Fällen 2013 solche Diebesbeute in geringem Umfang angekauft hatte, war die Richterin bereit, von einer "geringen Schuld" auszugehen. Doch bis sich der Angeklagte dazu durchrang, sein Fehlverhalten einzuräumen und die Anklage damit zu bestätigen, mussten die Richterin und sein Verteidiger intensiv nachfragen und mehrfach darauf hinweisen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage erst nach einem Geständnis möglich ist.

(wuk)
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