Düsseldorf Sturz in Müllschacht: Land muss Kosten tragen

Düsseldorf · Nach dem drei Meter tiefen Absturz einer Passantin (57) in den offenen Müllschacht vor ihrer Wohnung muss das Land NRW jetzt 5000 Euro und 500 Euro Anwaltskosten zahlen. So urteilte gestern eine Zivilkammer des Landgerichts.

Eine Unfallkasse als Arbeitgeber der Frau hatte gegen das Land die Lohnfortzahlung für die Frau in Höhe von 7500 Euro geltend gemacht. Die Richter sahen die Hauptschuld nun bei einem Awista-Mitarbeiter, der den Müllschacht nicht ausreichend gesichert habe. Doch auch das Sturzopfer treffe eine Mitschuld. Die Frau hat Rippenbrüche, schwere Prellungen und Rückenschmerzen erlitten.

In morgendlicher Dunkelheit war sie Ende 2012 auf dem Weg zur Arbeit vor ihrem Haus einem Awista-Mitarbeiter begegnet und danach in den geöffneten Müllschacht gefallen. Der Mann, der eine neue Gelbe Tonne aufstellen wollte, gab an, er habe sich und die Tonne so positioniert, dass Passanten außen herumlaufen mussten. Die Frau war aber an der Hauswand entlang gegangen und abgestürzt. Das Gericht sah die Hauptschuld beim Müllwerker. Er habe den Schacht "völlig ungesichert" gelassen, die Frau nicht gewarnt. Die Versicherungsangestellte trage aber eine Mitschuld. Da sie ortskundig war, hätte sie aus der Anwesenheit des Müllwerkers schließen müssen, dass dort mit Tonnen hantiert wird. Also hätte sie sich "durch einen kurzen Blick vergewissern müssen, dass der Müllschacht geschlossen" ist. Da sie das jedoch unterließ, wird ihrem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die 57-Jährige nur zu zwei Dritteln erstattet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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