Amtsgericht Studenten griffen nachts Polizisten an: Bewährung

Düsseldorf · Um ein Bäumchen in einem Pflanzkübel zu retten, riskierte ein Polizistenpaar (30 und 31) vor rund einem Jahr Kopf und Kragen. Die Beamtin und ihr Freund, der auch Polizist ist, legten sich auf ihrem Heimweg von einer Privatfeier spätnachts an der Kaiserswerther Straße mit zwei betrunkenen Studenten (27 und 32) an, die gerade jenes Bäumchen ausreißen wollten.

Die Ertappten prügelten und traten sofort auf das Paar ein, verfolgten es bis in ein Hotel. Am Donnerstag dafür vors Amtsgericht zitiert, zuckten die Angeklagten aber mit den Schultern: Sie könnten sich an nichts erinnern. Angeklagt waren sie wegen Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und versuchten Raubes. Im Rausch wollten beide laut Anklage den privat radelnden Polizisten nämlich deren Räder abnehmen. Doch ein Gutachter bezweifelte, ob die angetrunkenen Angreifer damals nur eingeschränkt schuldfähig waren. Blutproben ergaben zwar 2,9 und 2,3 Promille. Aber mit übelsten Ausdrücken beide Radler zu beleidigen, sie anzugreifen, zu schlagen und zu treten und das Polizistenpaar dann noch zu Fuß minutenlang bis in ein Hotel vor sich her zu treiben — das konnten die Angeklagten damals mühelos.

Und doch beteuerte der Jüngere: "Ich habe keine Erinnerung an den Vorfall, kam erst in einer Polizeizelle wieder zu mir." Der andere nickte: "Ich habe nur einzelne Bilder im Kopf, kann aber nicht sagen, was passiert ist!" Die Schäden an den demolierten Fahrrädern (rund 400 Euro) haben sie inzwischen ersetzt und bei dem damals attackierten Beamten-Paar gestern auch um Pardon gebeten. Doch das Gericht glaubte nicht an Erinnerungslücken der Angeklagten und ging davon aus, dass sie damals trotz durchzechter Nacht noch schuldfähig waren.

Die Richter brummten ihnen auf, dem verletzten Polizisten nun 350 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Den 32-Jährigen verurteilten sie auch wegen versuchten Raubes zu zehn Monaten, seinen Kumpan zu 12 Monaten Bewährungsstrafe. Zusätzlich müssen beide als Auflagen nun je 500 Euro an die Staatskasse zahlen. Und das auch nur, weil beide bisher nicht oder nur gering vorbestraft waren. Sonst, so die Richter, wäre das Urteil noch härter ausgefallen.

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