Student stirbt an Bushaltestelle in Düsseldorf 18-Jähriger nach tödlichem Unfall angeklagt

Düsseldorf · Im Juni 2015 hat ein 18-jähriger Autofahrer an einer Haltestelle in Düsseldorf-Hassels einen Unfall verursacht. Ein 21-Jähriger, der dort auf den Bus wartete, starb. Jetzt kommt der Fall vor Gericht.

Mann stirbt bei Unfall in Düsseldorf-Hassels
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Tagelang brauchten Gutachter, um damals den Unfallablauf zu rekonstruieren. Das Bild, das daraus entstand, ist nun gespickt mit schrecklichen Erkenntnissen. Demnach war der 18-Jährige gegen 1.40 Uhr mit einem Opel Vectra nicht 70 km/h gefahren, wie er später angab, sondern fast Tempo 100, als er kurz nach der Kreuzung Spangerstraße/Altenbrückstraße die Gewalt über das Auto verlor. Fast ungebremst krachte der Wagen erst gegen einen Baum am Straßenrand, der entwurzelt wurde, riss dann den 21-jährigen Studenten um, der an der Haltestelle auf den Bus wartete.

Dieser Aufprall war so massiv, dass der tödlich verletzte Student erst 35 Meter vom Unfallort entfernt zu liegen kam. Ein anderer Rheinbahnkunde (17), der im Wartehäuschen saß, wurde durch herumfliegende Trümmer so schwer am Bein verletzt, dass er monatelang ärztlich versorgt werden musste. Auch der Beifahrer (18) des Angeklagten soll durch die Wucht der Kollisionen verletzt worden sein.

Anwohner nach dem tödlichen Unfall an der größtenteils zerstörten Bushaltestelle in Hassels.

Anwohner nach dem tödlichen Unfall an der größtenteils zerstörten Bushaltestelle in Hassels.

Foto: Bernd Schaller

Als Ursache nennen Experten jetzt überhöhtes Tempo und Alkoholeinfluss. Eine Blutprobe anderthalb Stunden nach dem Unfalldrama ergab bei dem Fahrer fast 0,9 Promille. Und bei Tempo 50 hätte der junge, unerfahrene Fahrer, der ein vierjähriges Kind hat, den Unfall wohl vermeiden können. Der Polizei sagte der Mann später, er sei Fußgängern ausgewichen, die von der anderen Straßenseite die Fahrbahn überqueren wollten, und sei nur deswegen ins Schleudern gekommen. Ein Unfallexperte ist hingegen sicher: Mit einem derart hohen Tempo wie beim Angeklagten sind diese Kreuzung und die leichte Kurve danach unmöglich zu schaffen. Zumal der Angeklagte damals gerade erst sechs Wochen Fahrpraxis hatte, als Anfänger hatte er eine Führerschein-Probezeit bis Mai 2017 zu bestehen.

(RP)
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