Düsseldorf Streit unter Lkw-Fahrern eskalierte

Düsseldorf · Beschimpft ein Holländer einen Türken als "Scheiß-Deutschen", klingt das wie eine Anekdote, doch gestern wurde daraus ein Fall fürs Landgericht. Auf der Anklagebank wehrte sich ein Lkw-Fahrer (53) gegen sechs Monate Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung. Dazu hatte ihn das Amtsgericht verurteilt. In der Berufung beteuerte der in der Türkei geborene Angeklagte aber, er sei zu Unrecht bestraft worden. Dem ist das Landgericht nicht gefolgt.

Nachts am Großmarkt kam es damals zum Zwist der Brummi-Fahrer. Als der Holländer Waren auslud, kam der Angeklagte mit seinem Lkw dort nicht vorbei. Aus dem Gezeter der Fahrer überliefert ist das Zitat des Holländers, der den Kontrahenten als "kut duitser" bezeichnete. Der Angeklagte habe das mit dem Schlag eines Knüppels auf den Hinterkopf des Holländers beantwortet, erklärte ein Augenzeuge. Als der Holländer dann ein Messer aufklappte, habe der Angeklagte ein 25 Zentimeter langes Messer gezückt, sei schreiend hinter dem Lieferanten-Kollegen hergerannt. Doch der Angeklagte versicherte: "Es war ganz anders!" Der Holländer, der sich angeblich seitdem nicht mehr nach Deutschland traut und gestern fehlte, habe ihn nicht bloß beleidigt, sondern "auch geschubst". Den Kontrahenten dafür mit einem Knüppel geschlagen zu haben, wies der Angeklagte zurück. Der andere sei ja viel größer gewesen. Eine Wiederholungsgefahr bestehe beim Angeklagten auch nicht: Da er krebskrank ist, könne er nicht mehr als Lkw-Fahrer arbeiten. Unter diesen Umständen hielt das Gericht eine Reduzierung für angemessen, hob die Bewährungsstrafe auf und verhängte eine Geldstrafe von 2250 Euro gegen den 53-Jährigen.

(wuk)
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