Langwieriger Prozess in Düsseldorf Streit um Geschäft mit unzustellbaren Paketen
Düsseldorf · Liegengebliebene Pakete waren für einen Paket-Lieferservice nicht etwa wertloser Abfall, sondern lukrative Handelsware. Das wurde am Freitag durch einen Zivilprozess beim Landgericht Düsseldorf bekannt. Denn für 30 bis 50 Euro pro Stück wurden solche "nicht zuzuordnenden" Sendungen ab 2005 an eine spezielle Aufkäufer-Firma weiter verkauft.
Weil es dann aber Ärger gab zwischen dem Paketdienst und seinem Aufkäufer, beschäftigt sich das Landgericht seit fast zehn Jahren mit damals liegengebliebenen Paketen im Gesamtwert von einer dreiviertel Million Euro.
Gestern wurde der Zivilstreit fortgesetzt, eine Einigung gelang wieder nicht. Ab 2005 hatte der Paket-Service vertraglich zugesichert, alle vier Wochen etwa 500 bis 650 verschlossene Sendungen zu liefern, die mangels Adressat oder Absender nicht mehr zugestellt werden konnten. Die Aufkäufer durften die Pakete dann öffnen, deren Inhalt via Internet versteigern. Doch als die Zahlungen der Aufkäufer ausblieben, zog der Paketservice wegen offener Rechnungen über 39.000 Euro per Zivilklage vors Landgericht, forderte diesen Betrag dort ein.
Dabei machten die Aufkäufer aber eine saftige Gegenrechnung auf, fordern vom Paket-Service mehr als 750.000 Euro Schadenersatz. Denn der Paket-Service habe eine Vielzahl der gelieferten Sendungen nicht originalverpackt verkauft, sondern soll jene Pakete vorher heimlich geöffnet, deren oft wertvollen Inhalt dann auf mehrere Kartons verteilt und seine Einnahmen dadurch vervielfacht haben.
Das sei, so das Landgericht, durch Zeugenaussagen bereits belegt. Als Vergleich hatte das Gericht vorgeschlagen, den seit Jahren schwelenden Streit zu beenden, indem der Paketservice wegen der erwiesenen und vertragswidrigen "Streckung" bei einer Vielzahl von Paketen eine Abschlagssumme von 350.000 Euro an den Ex-Geschäftspartner zahlt. Die Aufkäufer-Firma hätte sich mit rund der Hälfte ihrer ursprünglichen Forderung begnügt, doch der Paket-Service lehnte das Vergleichs-Angebot ab.
Also muss nun geprüft werden, ob durch die Paket-Service-Schummelei den Aufkäufern wirklich 755.000 Euro Schaden entstanden sind. Ein Urteil ist noch lange nicht in Sicht.