Düsseldorf Streit um Firma: Eheleute als Gegner vor Gericht

Düsseldorf · Wenig heimelig geht es wohl bei einem Ehepaar zu, das sich gestern im Streit um eine gemeinsame Firma und deren Leitung vor dem Landgericht gegenüber saß.

Als einzige Gesellschafter eines Kleinbetriebes je hälftig beteiligt, zankt das Paar darum, ob der Mann die Frau aus der Geschäftsleitung abberufen und sich zum alleinigen Geschäftsführer machen durfte. Sie will ihm per Einstweiliger Verfügung die Alleinherrschaft nun aberkennen lassen. Der Richter runzelte die Stirn, verschob eine Entscheidung: "Das ist ja nur die Spitze des Eisbergs der ganzen Problematik", seufzte er.

Wie sich der Alltag dieses langjährig verheirateten Paares unter einem Dach gestaltet, ist schwer vorstellbar. Denn er wirft seiner Gattin vor, sie habe ihn bei der Firma ausgebootet, indem sie gegen den bisher gemeinsamen Betrieb einen Insolvenzantrag stellte, dann mit einem der Söhne aber eine fast namensgleiche Firma neu gründete - und das ehemals gemeinsame Produkt mit dem Sohn nun einfach weiter anbiete.

Sie konterte: Er habe sie doch dazu gedrängt, als Mit-Chefin erst einen Beratervertrag zu seinen Gunsten zu unterschreiben, dann habe er sie bei einer "illegal einberufenen Gesellschafterversammlung" (an der sie und ihr Mann als einzige Gesellschafter beteiligt waren) ruckzuck aus der Geschäftsleitung gekegelt.

Dabei wisse sie als Mit-Eigentümerin der GmbH ja genau, dass dort hohe Schulden angehäuft wurden. Angeblich, um zu verhindern, dass ihr Gatte in Eigenregie den Betrieb dennoch weiterführt, habe sie vorsorglich die Insolvenz beantragt. Er konterte gestern: Ein Großteil der GmbH-Schulden seien doch seine eigenen Honorarforderungen an die Firma. Mit einem Privatkredit könne er alle übrigen Forderungen an die GmbH leicht ablösen, die Insolvenz der Firma also verhindern.

Danach aber müssten Ehefrau und Sohn ihm erst mal belegen, wieso beide das früher gemeinsame Produkt noch unter dem alten Namen weiterführen. Dafür sei dann ja wohl eine Entschädigung fällig. Der Richter bezweifelte, ob eine Einstweilige Verfügung hilft, den Familienfrieden wieder herzustellen: "Das löst das Problem auch nicht!" Weil aber keiner nachgab, muss das Landgericht in zwei Wochen eben doch eine Entscheidung verkünden.

(wuk)
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