Streit um Diesel-Fahrverbot Rückschlag für Umwelthilfe in Düsseldorf

Düsseldorf · Die Deutsche Umwelthilfe hat im Streit um Diesel-Fahrverbote eine juristische Schlappe erlitten: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ein Zwangsgeld gegen die NRW-Landesregierung abgelehnt. Vom Tisch sei ein solches Verbot damit aber nicht, sagen die Umweltschützer.

 Verkehr auf der Corneliusstraße in Düsseldorf.

Verkehr auf der Corneliusstraße in Düsseldorf.

Foto: Krebs, Andreas (kan)

Das Land Nordrhein-Westfalen müsse nicht mit einem Zwangsgeld wegen unzureichender Befolgung der gerichtlichen Entscheidungen zum Luftreinhalteplan Düsseldorf rechnen, entschied das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt am Donnerstag.

Das Land sei seiner Verpflichtung nachgekommen, Dieselfahrverbote "ernstlich" zu prüfen und abzuwägen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine Pflicht, Fahrverbote zu verhängen, habe es nicht. Ob die Prüfung rechtlich einwandfrei gewesen sei, müsse in einem neuen Klageverfahren geklärt werden (Az. 3 M 123/18).

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vor dem Verwaltungsgericht den Antrag auf Zwangsvollstreckung eines Urteils zur Luftreinhaltung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Damit wollte die Umweltorganisation erreichen, dass ein von ihr 2016 erstrittenes Urteil umgesetzt wird. Damals hatten die Richter das Land verpflichtet, die Pläne für Düsseldorf so zu ändern, dass die Grenzwerte stimmen - Fahrverbote nicht ausgeschlossen.

Diesen Antrag wies das Verwaltungsgericht nun ab. Eigentlich sollte das Gericht schon am 21. August entscheiden - an dem Tag legte die Bezirksregierung Düsseldorf aber den Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan vor. Daher verschob das Gericht den Beschluss, den es nun schriftlich nachlieferte.

Die Umwelthilfe kündigte an, den Beschluss mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht anzufechten. Aus Sicht des Umweltverbandes sind die Fahrverbote die einzige Möglichkeit, die Grenzwerte zeitnah einzuhalten. Man setze nun auf das Oberverwaltungsgericht, werde aber notfalls auch ein neues Klageverfahren nicht scheuen.

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte Dieselfahrverbote in NRW als unverhältnismäßig abgelehnt. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, „gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen“.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte die Stadt Frankfurt am Mittwoch zur Einführung von Diesel-Fahrverboten verpflichtet. Demnach drohen den Autofahrern in der hessischen Metropole im kommenden Jahr großflächige Fahrverbote. Das hessische Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(csr/Reuters)
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