Landgericht Düsseldorf Streit um beschädigte Skulptur von Jeff Koons

Düsseldorf · Hochglänzend in grellem Pink, nur mit wenigen matten Stellen: In diesem Zustand sorgt eine zweiteilige Kunststoff-Skulptur des Künstlers Jeff Koons beim Landgericht Düsseldorf für einen Zivilstreit. Kläger ist ein Kunstkäufer aus der Nähe von Frankfurt.

 Europa Rheinbahn

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Foto: wuk/Wuk

Er gab an, er habe die Skulptur einst bei einer Düsseldorfer Galerie erworben – als eins von 600 Exemplaren, die Jeff Koons mit dem Champagner-Haus Dom Pérignan zu Ehren des Jahres-Champagners 2003 in einer „limited Edition“ herausgebracht hatte.

Als er die „Ballon Venus“ übernahm, in eine Vitrine packte und angeblich nie wieder anfasste, sei sie makellos gewesen. Als er sich 2017 aber entschloss, das Kunstwerk wieder abholen und verkaufen zu lassen, begann der Ärger.

Ein Galerie-Mitarbeiter bescheinigte noch im Haus des Klägers, die Skulptur sei in „ordnungsgemäßem, einwandfreiem“ Zustand. Doch beim Auspacken in Düsseldorf und bei besserem Licht habe er matte Stellen entdeckt, sagte der Kläger. Er vermutet sogar, das matt angelaufene Unterteil des übermäßig üppigen Torsos könne ausgetauscht worden sein – zumal Ober- und Unterteil nicht nummeriert sind.

Er findet, die Figur habe so sehr gelitten, dass 50.000 Euro Schadenersatz fällig wären. Die Galerie hält das für überzogen und sogar denkbar, dass die Schäden schon im Haus des Klägers entstanden waren.

Vor einem Urteil wird wohl ein Gutachter entscheiden müssen, welchen Wert eine solche Skulptur aktuell hat – und ob sie wegen der angelaufenen Stellen nun sogar wertlos sein könnte.

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