Düsseldorf Streit über Champagner-Namen

Düsseldorf · Über Geschmack lässt sich prima streiten - erst recht über Schaumwein, der wie ein Champagner daherkommt. Also muss beim Landgericht morgen eine Kammer für Handelssachen über einen kuriosen Namensstreit einer französischen Firma mit einem spanischen Konkurrenten entscheiden. Die eine reklamiert die Champagner-Bezeichnung "Cristal" für sich allein und betont, das Produkt (ab 200 Euro pro Flasche) sei schon 1876 für den russischen Zaren kreiert worden. Die Spanier dagegen (ab fünf Euro pro Flasche) halten eine Verwechslung dieses Schampus' mit ihrem Schaumwein für völlig ausgeschlossen. Der Streitwert liegt bisher bei 200 000 Euro.

Die Klägerfirma hatte schon 2011 vor einem anderen Landgericht auf ihrem alleinigen Markenrecht an dem Begriff "Cristal" für den deutschen Markt bestanden - und hat damals Recht bekommen. Zumal ihr Schampus seit 1954 ausschließlich in Deutschland vertrieben werde und die Flasche als weiteres Erkennungszeichen aus klarem Kristall-Glas mit flachem Boden bestehe. Also wurde der spanischen Konkurrenz vor vier Jahren untersagt, sich mit ihrem eigenen Schaumwein an den Erfolgs-Begriff anzuhängen. Damit hätte der Namens- und Markenstreit eigentlich erledigt sein können. Die Spanier änderten (nach Maßgabe des Urteils von 2011) also die Form und Aufmachung ihrer eigenen Flasche, verzichteten außerdem darauf, ihr Produkt lediglich "Cristal" zu nennen und bezeichnen es seither mit dem Titel "Cristalino Jaume Serra".

Das ist den Franzosen noch längst nicht genug. Sie beharren weiter darauf, mit ihrem Produkt zugleich auch alle Namensrechte am "Cristal" zu besitzen und wollen den Spaniern jetzt jede Verwendung untersagen - auch dann, wenn Namenszusätze und Flaschenform sich gänzlich vom echten "Cristal" unterscheiden. Ob zwischen beiden Produkten wirklich immer noch eine Verwechslungsgefahr besteht, muss deshalb jetzt das Landgericht prüfen. Zur Verkostung der Produkte wird es dabei aber nicht kommen.

(wuk)
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