Kirmes-Unfall Strafe für Karussellbetreiber

Düsseldorf · Gegen den Betreiber des Kettenkarussells auf der Rheinkirmes hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 2100 Euro (35 à 60 Euro) wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung beantragt. Der Strafbefehl ging am Mittwoch ans Düsseldorfer Amtsgericht.

 Blick auf das Ketten-Karussel, von dem der Junge in diesen Eingang der Wahrsagerin Cassandra fiel.

Blick auf das Ketten-Karussel, von dem der Junge in diesen Eingang der Wahrsagerin Cassandra fiel.

Foto: RP, Andreas Bretz

Kurz nach dem tragischen Unfall im Juli dieses Jahres, bei dem ein vierjähriger Junge verletzt wurde, nahm die Polizei die Ermittlungen auf. Mängel an dem vor allem bei Kindern beliebten Karussell wurden offenbar nicht festgestellt. Wie alle anderen Geräte auf der großen Kirmes wurde auch dieses von Fachleuten begutachtet und abgenommen. Dennoch ermittelte die Polizei gegen das Personal des Kettenkarussells wegen des Verdachts von fahrlässiger Körperverletzung. Denn eigentlich dürfen erst Sechsjährige auf das Gerät gelassen werden. Der kleine John war aber erst vier Jahre alt.

Der Junge stürzte am frühen Sonntagabend aus der fünf Meter hohen Karussellgondel. Er wurde 15 Meter durch die Luft geschleudert, bevor er genau vor dem Eingang eines Wohnwagens zweier Wahrsagerinnen auf dem Gesicht aufprallte. Doch er hatte Glück im Unglück: Denn trotz des schlimmen Sturzes war der Vierjährige bei Bewusstsein und ansprechbar. Er blutete stark, seine Lippe, Zunge und sein Kiefer waren verletzt. Sanitäter brachten ihn in die Düsseldorfer Uniklinik. Er wird wohl keine bleibenden Schäden zurückbehalten.

Sein Vater hatte den kleinen John in die Gondel gesetzt. Er musste später mit ansehen, wie sein Sohn durch die Luft geschleudert wurde. Die Aussagen über den Ablauf waren widersprüchlich: Die einen sagten, der Junge habe Panik bekommen, als das Karussell gerade anfuhr, andere sagten, er habe am Ende der Fahrt viel zu früh eigenständig den Bügel geöffnet und sei durch den Schwung hinausgeschleudert worden.

Sollte der Betreiber des Kettenkarussells den Strafbefehl nicht akzeptieren und Einspruch einlegen, kommt es zu einem Prozess wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung am Amtsgericht.

(RP)
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