Prozess in Düsseldorf Stiefbruder getötet — Psychiatrie

Düsseldorf · Eine 24-jährige Studentin war wegen akuter Schizophrenie nicht schuldfähig, als sie im Mai frühmorgens ihren Stiefbruder (17) auf dessen Schulweg mit einem Messer getötet hat.

17-Jähriger in Düsseldorf-Wersten getötet
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Das hat das Landgericht am Mittwoch festgestellt und die geständige Täterin dauerhaft in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik untergebracht. Damit folgten die Richter dem Antrag des Staatsanwalts und der Mutter des getöteten Schülers. Sie hatte über ihre Stieftochter gesagt: "So ein Mensch darf sich nicht zwischen normalen Menschen befinden."

Die geständige Täterin hatte sich vor Gericht auf innere Stimmen berufen, die sie am Tattag zur Tötung des Schülers gedrängt hätten.

In der Patchwork-Familie lebten die Studentin und ihr Vater zusammen mit dessen Freundin und deren Sohn. Am Tattag überfiel die Studentin den Stiefbruder rücklings. Seine Leiche wies zwölf Stichverletzungen in der Brust, an der Kehle und im Nacken auf. Hinweise auf eine derartige Gewalttat der 24-Jährigen hatte es zuvor nicht gegeben.

Die Mutter des getöteten Schülers sagte als Zeugin, die 24-Jährige habe sich immer mehr abgekapselt, sei patzig gewesen, unreinlich und essgestört. Das Gericht befand nun, dass die junge Frau den 17-Jährigen zwar rücklings attackiert habe, was als Heimtücke zu werten sei, dass die Frau aber wegen ihrer psychischen Erkrankung wohl nicht in der Lage war, die Arg- und Wehrlosigkeit ihres Opfers zu erkennen.

Zur Prognose sagte ein Gutachter über die 24-Jährige, dass Therapeuten auch derzeit "noch nicht wirklich zu ihr durchdringen", sie also weiterer Behandlung bedarf. Die Studentin hatte im Schlusswort bei der Mutter ihres Opfers um Entschuldigung gebeten: "Es tut mir von Herzen leid." Ihre Unterbringung in einer Psychiatrie-Klinik hat die 24-Jährige gestern sofort akzeptiert.

(wuk)
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