Baby nach Behandlung gestorben Stammzell-Therapie durch XCell in der Kritik

Düsseldorf · Die Kritik an den Behandlungsmethoden der Privatklinik XCell in Düsseldorf mit Stammzellen reißt nicht ab. Stammzellforscher Wolfgang-Michael Franz von der renommierten Ludwig-Maximilian-Universität in München ist empört darüber, in welches Licht der kommerzielle Anbieter ihr Arbeitsgebiet rückt.

 Die umstrittene Klinik hatte ihren Sitz im Dominikuskrankenhaus in Heerdt.

Die umstrittene Klinik hatte ihren Sitz im Dominikuskrankenhaus in Heerdt.

Foto: RP, Thomas Busskamp

"Die Versprechungen auf der XCell-Website entbehren jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Eigentlich müsste das ein Fall für den Verbraucherschutz sein", sagte der Wissenschaftler "Focus online". Er spricht von unlauterem Wettbewerb.

Im August war ein 18 Monate altes Kind in der Privatklinik nach einer Injektion ins Gehirn gestorben. Gegen die verantwortliche Ärztin, die ihm Stammzellen aus seinem Rückenmark ins Gehirn gespritzt hatte, ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Stammzell-Experte Franz kritisiert weiter: Die von XCell angebotenen Therapien gegen 13 schwere Krankheiten wie Multiple Sklerose, Parkinson oder Rückenmarksverletzung seien riskant und so wenig erforscht, dass sie in den meisten europäischen Ländern verboten seien, in Deutschland allerdings nicht. Jedoch kämen die von XCell angebotenen Behandlungen hierzulande allenfalls in klinischen Studien zum Einsatz. Die meisten kommerziellen Anbieter befinden sich in Russland, China oder Mittelamerika.

Auch andere Wissenschaftler warnen laut "Focus online" vor den Therapien des XCell-Centers. "Es fehlen wissenschaftlich begründete Nachweise der Wirksamkeit", heißt es von Seiten des Kompetenzzentrums Stammzellforschung NRW. Die meisten Stammzellbehandlungen seien zurzeit als experimentell einzustufen. Deshalb seien "unseriöse Versprechungen und riskante Behandlungen" durch private Anbieter umso verwerflicher.

Sie hoffen auf das Jahr 2012. Dann endet eine Übergangsfrist, danach ist eine Genehmigung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) erforderlich. Er muss der Nachweis darüber erbracht werden, ob die behandlung verträglich und wirksam ist.

(RP)
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