Düsseldorfer FDP-Politikerinnen Stärkungspakt rechtswidrig?

Düsseldorf · NRW will klammen Kommunen helfen und Zuschüsse umverteilen. Düsseldorf verlöre so mindestens 24 Millionen Euro. Das ist rechtswidrig, sagen zwei FDP-Frauen. Sie stützen sich auf eine Einschätzung von Bundestags-Juristen.

 Die liberale Doppelspitze: Gisela Piltz (l.) sitzt für die FDP im Bundestag, Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist Bürgermeisterin.

Die liberale Doppelspitze: Gisela Piltz (l.) sitzt für die FDP im Bundestag, Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist Bürgermeisterin.

Foto: Andreas Endermann

Die beiden Düsseldorfer FDP-Politikerinnen Gisela Piltz und Mari-Agnes Strack-Zimmermann sichern der Stadt womöglich eine Einnahme von 24 Millionen Euro. So hoch ist nämlich der jährliche Zuschuss des Bundes an die Stadt für die "soziale Grundsicherung" — und der soll nach Plänen der Landesregierung künftig nicht mehr an Düsseldorf ausgezahlt werden.

Das jedoch wollen die beiden Politikerinnen nicht hinnehmen und wehren sich seit langem gegen diese Pläne. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob wohlhabende Kommunen zugunsten weniger betuchter Städte zur Kasse gebeten werden sollen. Diese Frage beantwortet die FDP-Düsseldorf mit einem klaren Nein. Man habe schließlich vernünftig gewirtschaftet, und das werde bestraft, falls das Land Geld abziehe.

Nicht rechtmäßig

Nun bekommen die Frauen Unterstützung: Offenbar halten die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die Idee der NRW-Landesregierung für rechtswidrig. Jedenfalls erklärten die beiden liberalen Frauen das gestern in einem Gespräch mit unserer Zeitung. Sie berufen sich dabei auf eine Antwort, die der Dienst an die FDP-Bundestagsabgeordnete Piltz richtete, nachdem sie um eine Prüfung des Sachverhaltes gebeten hatte. Nach Ansicht der Juristen ist es nicht zulässig, wenn zweckgebundene Gelder nicht wie vorgesehen verwendet werden, die Fachleute nutzen den Begriff "nicht rechtmäßig".

Es sei nicht im Sinne des Bundes, die Millionen für die Sanierung bedürftiger Kommunen anzuwenden, das widerspreche den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Der umstrittene Zuschuss fließt aufgrund der deutschen Gesetzgebung von Berlin nicht direkt in die Stadtkasse, sondern ans Land. Von dort werden die Gelder an die Kommunen verteilt. Im konkreten Fall ist die kommunale Oberaufsicht beim Land (das ist der Innenminister) verpflichtet, die Summe eins zu eins weiterzugeben. Jede Stadt erhält nach einem Schlüssel eine bestimmte Summe, etwa, um damit die "soziale Grundsicherung" Bedürftiger zu sichern.

Genau dort hakt der sogenannte Stärkungspakt ein: Das Land will dieses Geld künftig nach eigenen Regeln umverteilen. Vereinfacht gesagt: Wohlhabende Kommunen — wie Düsseldorf — erhalten weniger oder nichts, notleidende Städte entsprechend mehr, um ihre seit Jahren leeren Kassen wieder ansatzweise zu füllen und die längst verlorene finanzielle Eigenständigkeit zurück zu erlagen. Die Gesamtsumme, die das Land so zugunsten einiger Kommunen verteilen will, liegt bei 350 Millionen Euro.

(jco)
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