Ehemalige Hansen-Villa im alten Dorfkern verfällt Urdenbacher will alte Haustür retten

Düsseldorf · Die unter Denkmalschutz stehende Hansen-Villa an der Angerstraße ist wohl nicht mehr zu erhalten. Hobby-Historiker Wolfgang Keil setzt sich dafür ein, die Haustür zu bewahren. Er möchte eine Privatinitiative gründen.

 In der Tür am Eingang befindet sich im Oberlicht eine Holzintarsien-Arbeit mit den Initialen JL/GD.

In der Tür am Eingang befindet sich im Oberlicht eine Holzintarsien-Arbeit mit den Initialen JL/GD.

Foto: Birgit Wanninger

Sie ist und bleibt ein Schandfleck an der historischen Angerstraße mit ihren schönen Fachwerkhäusern: die Nummer 101, auch bekannt als Hansen-Villa. Vor rund 15 Jahren verkauften die Erben das denkmalgeschützte Haus an der Angerstraße mit der Vorgabe, dass das Gebäude restauriert werden muss. Seitdem ist nichts passiert.

Immer wieder wird Hobby-Historiker Wolfgang Keil bei seinen historischen Rundgängen durch Urdenbach gefragt: „Was geschieht denn mit dem Haus?“ Er kann keine Antwort darauf geben. Das Dach wurde notdürftig mit eine Plane bezogen, weil es undicht war. Nachbarn hatten sich beschwert. Inzwischen ist das wuchernde Unkraut seitens der Stadt zurückgeschnitten worden. Lediglich einige Bäume, die noch nicht unter die Baumschutzsatzung fallen, wurden erhalten. Die steinerne Bank vor dem Haus steht immer noch am selben Platz. Sie diente übrigens als Vorbild für die Bänke im Park von Schoss Benrath.

Nach der Veröffentlichung in unserer Zeitung über den Verfall der Hansen-Villa dachte Keil, es täte sich was. Doch er sah sich getäuscht. Ende des Jahres klingelte Professor Norbert Nußbaum vom Kulturhistorischen Institut Köln bei ihm an der Tür. Die Heimatgemeinschaft Groß Benrath hatte den emeriten Professor an Keil verwiesen. Der Wissenschaftler interessierte sich für die Hansen-Villa. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärte er, im Auftrag des Besitzers ein Gutachten zu erstellen, ob das Haus überhaupt noch erhaltenswert sei. Den Namen des Besitzers (oder gar Eigentümers) wollte er nicht nennen, meinte aber es gebe verschiedene Interessen an der Immobilie. Es ginge um die Zumutbarkeit des Erhalts, meinte er salomonisch und verwies auf Paragraph 9 des Denkmalschutzgesetzes NRW, in dem es unter anderem heißt, dass die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig ist. Sie erteilt die Erlaubnis zum Abriss oder anderen Veränderungen.

Sollte das Haus abgerissen werden, und davon geht Wolfgang Keil aus, dann sollten zumindest die Türen erhalten bleiben. In der Tür am Eingang befindet sich im Oberlicht eine Holzintarsien-Arbeit mit den Initialen JL/GD. Die Initialen weisen auf Johann Lapp und seine Frau hin. Für Keil ist das ein Beweis, das es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um das Wohn- und Bürohaus der damaligen Töpferfabrik handele, um deren Ort immer wieder gerätselt wird. 1911 übernahm Robert Hansen das Haus und zog mit seiner Familie dort ein. Das Areal drumherum war damals das Fabrikgelände des Unternehmens Maschinenputztücher GmbH, dessen Inhaber Hansen war. Sein Enkel Robert hat dort noch als Geschäftsführer gearbeitet. Mit weiteren Erben hat er das Gelände inklusive Haus verkauft. Das Haus sollte denkmalschutzgerecht renoviert werden. Aber es passiert seit Jahren nichts. Es gibt nur Spekulationen um den Eigentümer, der in dem Haus eine Praxis eröffnen wollte. Dieser Plan soll allerdings nicht mit den Denkmalschutzauflagen möglich sein.

Doch zurück zur Tür. Sie vor dem Verfall zu bewahren, ist jetzt zumindest das Ziel von Keil. „Aber ich kann sie nicht einfach ausbauen“, sagt der pensionierte Polizeibeamte. „Denn das Betreten des Grundstücks ist Hausfriedensbruch und der Ausbau der Tür und des Monogramms Diebstahl, bis zu schweren Diebstahl.“ Er könnte sich vorstellen eine Privatinitiative zur Rettung dieser Tür zu organisieren. „Aber meiner Meinung nach ist die Denkschutzmalbehörde längst gefordert“, sagt er und ergänzt: „Wenn schon der Abriss des Hauses nicht verhindert werden kann, so ist es doch eine Verpflichtung der Denkmalbehörde, die seit Jahren der Witterung und dem Verfall preisgegebenen Tür zu retten“.

Eine Anfrage bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu diesem Thema blieb bis jetzt unbeantwortet.

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