Unterrath Mit Kutsche fast Zuschauer überrollt?

Unterrath · Fahrer war angeklagt, Pferde in Unterrath zu vollem Galopp getrieben zu haben.

Weil er seine Kutschpferde mit Absicht und Peitschenhieben zu vollem Galopp angespornt habe, soll ein 58-jähriger Gespannfahrer den Festumzug zum Schützenfest Unterrath 2016 beinahe gesprengt haben. Zumindest eine Fußtruppe der "Rheinischen Jäger" sei der plötzlich losjagenden Kutsche des seit 40 Jahren erfahrenen Lenkers "gerade noch so" entkommen, behaupteten mehrere Mitglieder gestern vor dem Amtsgericht. Dort saß der Kutscher nun auf der Anklagebank. Zu einer Verurteilung kam es aber nicht.

"Ich spiel' doch da nicht Wildwest", empörte sich der Kutschenlenker. Doch an jenem Septembersonntag 2016 gegen 15 Uhr soll er beim Aufstellen des Zuges An der Piwipp anders getönt haben: "Ich fahr' euch übern Haufen", soll er wutentbrannt und mit rotem Kopf gebrüllt, seine Kutschpferde per Peitsche zum Galopp aus dem Stand angetrieben haben. Zwei aus der Fußtruppe der "Rheinischen Jäger" konnten von Kameraden gerade noch zur Seite gezogen werden, bevor sie von der Kutsche des Angeklagten überrollt wurden, so die Anklage.

"Gelogen", sagte dazu der Angeklagte. Die Fußgruppe habe sich entgegen des Zugplans direkt vor seine Pferde gedrängt. "Hier gehört ihr nicht hin laut Plan, geht mal zur Seite", habe er gemosert, die Fußtruppe habe dann murrend Platz gemacht und ihn "ganz gemächlich" passieren lassen. Doch eine der "Jäger", Bundespolizistin von Beruf, sagte als Zeugin: "Die Kutsche rauschte im Galopp an uns vorbei", zwei ihrer Kameradinnen seien dadurch in Gefahr geraten. Und falsch sei die Fußtruppe an dieser Stelle des Schützenzuges auch nicht gewesen, fügte die Zeugin hinzu: "Nach dem alten Befehl hätten wir da nicht stehen sollen. Aber es gab einen neuen, zweiten Befehl. Und demnach waren wir dort richtig."

Ob ein Missverständnis den Zank der Fußtruppe und des Kutschers ausgelöst hatte, ließ der Richter gestern offen. Er stellte nur fest: Falls dem angeklagten Kutscher überhaupt eine Schuld nachzuweisen wäre, dann sei jene Schuld als gering einzustufen. Also stellte er das Verfahren ein.

(wuk)
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