Unterbilk Polizist soll Dienstwagen für Privatfahrten genutzt haben

Unterbilk · Durch 41 Privatfahrten mit verschiedenen Polizeiautos soll ein Regierungsbeschäftigter beim Polizeipräsidium Düsseldorf unbefugt mehr als 5000 Kilometer zurückgelegt haben. So lautete gestern die Anklage gegen den 51-Jährigen beim Amtsgericht. Doch schon kurz nach Verlesung der Vorwürfe, die dem Zeitraum November 2013 bis April 2016 entstammen, brach die Richterin den Prozess wieder ab.

Der Verteidiger trug nämlich vor, der Angeklagte sei jahrelang als Fahrdienstmeister bei der Polizei eingesetzt gewesen, habe in dieser Funktion ganz offiziell die Dienstfahrzeuge verwaltet - und könne unmöglich wegen "unbefugten Gebrauchs" von Polizeiautos angeklagt oder gar verurteilt werden. In einer 300-Seiten-Akte hatte die Staatsanwaltschaft jede der 41 angeblich illegalen Fahrten akribisch aufgelistet.

Demnach habe der Angeklagte die Behördenautos mal für Privatfahrten von nur drei Kilometern Länge eingesetzt, dann wieder für Strecken von 700 oder 785 Kilometern. Für solchen unbefugten Fahrzeuggebrauch droht laut Gesetz eine Haftstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Angeblich hat er als Einsatzzweck meist seine Tätigkeit als Schwerbehindertenbeauftragter angegeben. Laut Ermittlungen sei er allerdings nur einer von mehreren Vertretern gewesen, habe die Dienstwagen privat genutzt. Ob sich der Angeklagte dazu äußern will, ist noch unklar.

Die Richterin muss zunächst klären, ob er als Fahrdienstmeister wirklich zur Verwaltung und Herausgabe der Polizeiautos berechtigt war. Und ob er sich bei der Vielzahl von Privatfahrten einer Untreue schuldig gemacht haben könnte. Wann der Prozess neu aufgerollt wird, ist noch ungewiss.

(wuk)
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