Gestaltung in Düsseldorf Anwohner wehren sich gegen Parkhaus-Farbe

Düsseldorf · Beim Eigentümer und bei der Stadt hat ein Unterbilker Widerspruch gegen den Anstrich eingelegt. Bisher aber ohne Erfolg. Jetzt bleibt ihm nur noch der Gang zum Verwaltungsgericht.

 Das Parkhaus an der Moselstraße soll abgerissen werden. Weil das aber noch dauern kann, will der Eigentümer das in die Jahre gekommene Objekt „in einem vertretbaren wirtschaftlichen Rahmen optisch aufzuwerten“.

Das Parkhaus an der Moselstraße soll abgerissen werden. Weil das aber noch dauern kann, will der Eigentümer das in die Jahre gekommene Objekt „in einem vertretbaren wirtschaftlichen Rahmen optisch aufzuwerten“.

Foto: BLB

Der Anstrich des alten Parkhauses an der Moselstraße treibt die Anwohner immer noch um. Vor allem mit der Farbwahl sind sie alles andere als glücklich, mit einem riesigen Grabstein vergleicht Hans Brauwers das ohnehin schon in die Jahre gekommene Objekt. Der Eigentümer, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Kostenpflichtiger Inhalt wollte das abbruchreife Parkhaus in einem vertretbaren wirtschaftlichen Rahmen optisch aufzuwerten. „Neben einem Anstrich der Konstruktion sieht das Konzept vor, dass in einigen Öffnungen großflächige Banner angebracht werden, die zum Beispiel mit Naturmotiven bedruckt sind“, sagt Tim Irion, Sprecher des BLB.

Das Parkhaus habe aber vier Seiten, betont Brauwers, „das Banner gegenüber dem Landtag ändert nichts daran, dass die Anwohner der Moselstraße sich von einem schwarzen, ungeheuren Klotz bedroht fühlen werden“. Für den Unterbilker ist das Vorgehen des BLB nicht nur Steuerverschwendung – das Parkhaus soll nämlich im Zuge der Landtagserweiterung abgerissen werden –, sondern auch eine „grobe, gesetzwidrige Unverschämtheit“, so der Anlieger. Deshalb hat Hans Brauwers jetzt auch einen Brief an die Stadt und den BLB geschrieben.

Seinen Widerspruch begründet der Unterbilker so: Der BLB verletze das Gestaltungsgebot der Baugesetzordnung. Bauliche Anlagen seien mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten. Auf die erhaltenswerten Eigenarten der Umgebung sei Rücksicht zu nehmen. Farblich sticht das neu gestrichene Parkhaus tatsächlich hervor, die meisten der insgesamt elf Häuser in der Siedlung sind sandfarben oder weiß, lediglich die Nummer 22 hat eine dunkelrotbraune Klinkerfassade.

Eine Antwort hat Hans Brauwers bisher nicht bekommen – weder von der Stadt, noch vom BLB. „Ich müsste jetzt zum Verwaltungsgericht und einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen“, sagt der Anwohner. Eine Option, über die Brauwers nachdenkt. Denn inzwischen bezweifelt er, dass das überwiegend leerstehende Parkhaus überhaupt abgerissen wird. „So werden Fakten geschaffen.“

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