Bike-Sharing in Düsseldorf Radverleiher klagt gegen Straßennutzungsgebühren

Düsseldorf · Ist Fahrradfahren eine Sondernutzung der Straßen? Radverleiher Mobike sagt nein und wehrt sich vor Gericht gegen die Gebühren, die für eine Sondernutzung fällig werden. Auch das Auf- und Bereitstellen der Räder sei normaler Straßengebrauch.

 Die Klage von Mobike könnte Auswirkungen auch auf andere  Bike-Sharing-Anbieter in Düsseldorf haben.

Die Klage von Mobike könnte Auswirkungen auch auf andere Bike-Sharing-Anbieter in Düsseldorf haben.

Foto: Andreas Bretz

Als eine Art Musterklage versteht die Bike-Sharing-Firma Mobike ihre Klage gegen die Stadt Düsseldorf. Vor dem Verwaltungsgericht will die GmbH feststellen lassen, dass hundertfach im Stadtgebiet verfügbare Miet-Räder keine Sondernutzung des Straßenraums darstellen – und daher von der Stadt auch keine Gebühren pro Rad erhoben werden können.