Bike-Sharing in Düsseldorf Radverleiher klagt gegen Straßennutzungsgebühren
Düsseldorf · Ist Fahrradfahren eine Sondernutzung der Straßen? Radverleiher Mobike sagt nein und wehrt sich vor Gericht gegen die Gebühren, die für eine Sondernutzung fällig werden. Auch das Auf- und Bereitstellen der Räder sei normaler Straßengebrauch.
04.08.2020
, 15:26 Uhr
Als eine Art Musterklage versteht die Bike-Sharing-Firma Mobike ihre Klage gegen die Stadt Düsseldorf. Vor dem Verwaltungsgericht will die GmbH feststellen lassen, dass hundertfach im Stadtgebiet verfügbare Miet-Räder keine Sondernutzung des Straßenraums darstellen – und daher von der Stadt auch keine Gebühren pro Rad erhoben werden können.