Stadtmitte Mann soll Frauen bedrängt haben - keine Strafe

Stadtmitte · Ein Formfehler der Deutschen Bahn AG hat einen Rechtsanwalt (33) gestern vor einem Urteil wegen Hausfriedensbruchs und 1000 Euro Strafe bewahrt.

Am Hauptbahnhof soll er mehrfach Frauen so massiv angesprochen haben, dass ihm für das gesamte Gebäude schon im Februar 2016 ein Hausverbot erteilt wurde. Als er im Juli erneut mit seiner Anmache auffiel, wurde er von der Bahn angezeigt und per schriftlichem Strafbefehl mit 20 Tagessätzen zu je 50 Euro belegt. Sein Protest dagegen hatte beim Amtsgericht aber Erfolg. Die Bahn konnte das zuvor verhängte Bahnhofsverbot nicht belegen, also wurde der Anwalt freigesprochen.

"Ich bin Single, da spricht man schon mal Frauen an, sonst kann man ja keine kennenlernen", so der Anwalt auf der Anklagebank. Er nutze ja auch Supermärkte oder die Altstadt als Kontaktbörse - oder eben die Halle im Hauptbahnhof. Dass er deswegen dort aber im Februar 2016 mit einem Hausverbot belegt wurde, habe er nicht gewusst. Er könne sich auch nicht erklären, weshalb er damals in einer "ganz normalen Alltagssituation" von zwei Zivilbeamten kontrolliert worden war.

Der Richter hielt es für seltsam, dass ein Mann und eine Frau, die im Bahnhof miteinander reden, die Aufmerksamkeit von Ordnungshütern auf sich ziehen sollten. Es sei denn, der Angeklagte hätte sich Frauen in den Weg gestellt, sie gar an Arm oder Handgelenk festgehalten, sobald sie weiter gehen wollten. Genau dieses Verhalten des 33-Jährigen haben Mitarbeiter der Bahn-Sicherheit nämlich im Juli vergangenen Jahres wieder beobachtet, den Mann daher der Bundespolizei übergeben. "Ich war stinkesauer, weil ich aufgehalten wurde ohne triftigen Grund", wetterte der Jung-Jurist jetzt. Nur konnten Mitarbeiter der Bahn AG nicht belegen, dass ihm das Hausverbot Anfang 2016 wirklich ausgehändigt oder zugeschickt worden war. Damit fehlte für einen Schuldspruch wegen Verstoßes gegen das Bahnhofsverbot jede Grundlage.

Der Richter befand: Die Art des Anwalts, Frauen anzusprechen, sei "überhaupt nicht sozialverträglich" - aber eben auch nicht strafbar.

(RP)
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