Stadtmitte Köln-Fan wegen Randale vor Gericht

Stadtmitte · Anhänger des FC und Gladbach waren am Hauptbahnhof aneinandergeraten.

Der Fall eines bewusstlosen Fußball-Fans aus Mönchengladbach, der 2016 hilflos im Gleisbett des Düsseldorfer Hauptbahnhofs gelandet war, beschäftigte gestern das Amtsgericht. Auf der Anklagebank saß dabei ein 23-jähriger Kölner, treues Mitglied einer Ultra-Gruppierung. Mit anderen Kumpanen soll er damals die Brutalo-Randale gegen Gladbacher Kontrahenten geführt haben. Ob es sich aber wirklich um einen Fußball-Schläger handelt oder einen braven Studenten der Betriebswirtschaftslehre, blieb noch offen. Ein Rechtsmediziner soll das als Gutachter jetzt klären, der Prozess wurde dafür abgebrochen.

Im Hauptbahnhof waren im September 2016 gegen Mitternacht zwei Fangruppen aus Gladbach und Köln aneinandergeraten, ein Gladbacher lag kurz danach bewusstlos am Boden. Als Freunde ihn in den wartenden Zug tragen wollten, rutschte der Ohnmächtige aber ins Gleisbett. Alle Versuche, ihn herauszuholen, sollen dann vom angeklagten Kölner und anderen Mitgliedern der Ultra-Gruppierung "Boyz" verhindert worden sein - indem sie den Helfern "mehrfach kräftig" in den Rücken traten. So steht es in der Anklage gegen den 23-Jährigen, der maßgeblich an dieser Aktion beteiligt gewesen sein soll.

Doch vor Gericht schwieg er dazu - und sein Anwalt forderte eine Experten-Überprüfung der damaligen Videoaufnahmen vom Bahnsteig. Ermittler sollen nämlich nur anhand der Kleidung und einer Umhängetasche gefolgert haben, dass der Student jene Attacke gegen die Gladbacher geleitet habe. Die Aufnahmen seien aber unscharf, durch die Perspektive verzerrt und hinterher nur "durch eine laienhafte Einschätzung" als Beweismittel gegen den 23-Jährigen gewertet worden, so dessen Verteidiger. Deshalb müssten die Aufnahmen nun von einem Professor der Rechtsmedizin "in einem ordentlichen, wissenschaftlich fundierten Verfahren" ausgewertet werden. Danach werde die Unschuld des Angeklagten bewiesen sein, so der Anwalt weiter.

Das Gericht hat diesem Gutachten-Antrag gestern zugestimmt. Wann der Prozess dann neu angesetzt wird, steht noch nicht fest.

(wuk)
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