Rückgaben, Säumnisgebühren, Ausleihen Das müssen Düsseldorfer Bücherei-Nutzer jetzt wissen

Düsseldorf · Die Bibliotheken sind geschlossen, online und digital können Nutzer aber auf viele Bücher, Filme und Zeitschriften zugreifen. Sogar Düsseldorfer ohne einen Bibliotheksausweis.

 An der Universitäts- und Landesbibliothek können Bücher im Ausnahmefall auch noch zurückgegeben werden.

An der Universitäts- und Landesbibliothek können Bücher im Ausnahmefall auch noch zurückgegeben werden.

Foto: dpa/Maja Hitij

Die städtischen Büchereien und auch die Universitäts- und Landesbibliothek haben inzwischen geschlossen. Was bedeutet das für Nutzer, die noch ausgeliehene Medien daheim haben? Oder gerne noch etwas ausleihen würden? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.

Zentralbibliothek/Stadtteilbüchereien Die städtischen Büchereien haben seit 14. März und mindestens bis zum 19. April 2020 geschlossen. Das Betreten der Räumlichkeiten ist somit generell erst einmal nicht möglich. Für die, die zu Hause noch ausgeliehene Bücher, DVDs oder andere Medien haben, bedeutet dies: Sie müssen weder online die Ausleihe verlängern noch Säumnisgebühren befürchten. Alle Medien werden automatisch so lange verlängert, bis wieder eine Rückgabe vor Ort möglich ist.

Nutzer sollen Bücher, DVDs und ähnliches auch nicht per Post schicken. Säumnisgebühren fallen während der Schließungszeiten nicht an. Waren bereits im Vorfeld welche fällig, könne diese bezahlt werden, wenn die Büchereien wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

Wer etwas vorbestellt hatte, erhält dies, sobald die Einrichtungen wieder geöffnet sind. Zwei Wochen lang werden die reservierten den Nutzern dann zur Abholung bereitgestellt.

Telefonisch beantworten die Mitarbeiter Fragen unter der Nummer 0211 8994399 und zwar montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr. Per E-Mail ist das Team unter stadtbuechereien@duesseldorf.de zu erreichen

Viele Bücher, Medien und Musiktitel sind über die Online-Bibliothek verfügbar, etwa Ebooks. Wer zum Beispiel noch für seine Abiturprüfungen lernen will oder etwas zur Unterhaltung sucht, wird fündig.

Ein besonderes Angebot gibt es für Kinder: Über die App „TigerBooks“ können Zwei- bis Zehnjährige bekannte Geschichten lesen, etwa über das Sams, Die kleine Raupe Nimmersatt oder Bibi und Tina.

Wer noch auf der Suche nach einem Film ist, wird über das Portal „filmfriend“ fündig. Dort gibt es Kinderserien, Dokumentationen, Klassiker und Arthouse-Filme.

Für Musikliebhaber gibt es das Pendant „medici.tv“ (Konzertmitschnitte, Opernaufführunge und mehr), wer Zeitschriften lesen will, hat die Wahl zwischen mehr als 6000 Zeitungen und Zeitschriften aus 100 Ländern und in 60 Sprachen. Möglich ist das über den „PressReader“. Wer Hilfe braucht: Das Team der Bibliotheken erklärt auf Facebook in leicht verständlichen Videos, wie die einzelnen Angebote genutzt beziehungsweise abgerufen werden können.

Universitäts- und Landesbibliothek Die Landeseinrichtung auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität ist seit 14. März und ebenfalls bis auf Weiteres für Besucher gesperrt. Wer noch ausgeliehene Medien daheim hat, muss nichts unternehmen: Sie werden automatisch verlängert. Bereits angefallene Säumnisgebühren erhöhen sich nicht.

Muss aus Sicht eines Nutzers unbedingt die Rückgabe eines Mediums erfolgen, kann er Rückgabeboxen nutzen, die in den Gebäuden 16.61 und 24.81 bereitstehen.

Mitglieder der Universität wie Studierende und Lehrer können während der Schließungsphase E-Books, E-Journals und Datenbanken nutzen. Um die elektronischen Angebote außerhalb des Campus nutzen zu können, muss der VPN-Client installiert oder der Zugang über Shibboleth erfolgen. Das Team der Universitäts- und Landesbibliothek ist zu erreichen: per Online-Auskunft über die Webseite, per E-Mail an auskunft@ulb.hhu.de und telefonisch über die Nummer 0211 8112900.

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