Rath Sich vertragen, statt zu klagen

Rath · Thomas Klaus ist Schiedsmann für die Stadtteile Rath und Mörsenbroich. Bei vielen Streitigkeiten hat er in den letzten Jahren geholfen, mi den beteiligten Parteien eine friedliche Einigung zu erzielen.

 Thomas Klaus (Mitte) ist seit fünf Jahren als Schiedsmann tätig. Er will noch weitere Jahre das Ehrenamt als Streitschlichter wahrnehmen.

Thomas Klaus (Mitte) ist seit fünf Jahren als Schiedsmann tätig. Er will noch weitere Jahre das Ehrenamt als Streitschlichter wahrnehmen.

Foto: Andreas Endermann

Fünf Jahre lang hat Thomas Klaus das Ehrenamt des Schiedsmann ausgeübt. Jetzt hat er sich bereit erklärt, eine weitere Amtszeit anzutreten. "Es macht mir Spaß den Leuten dabei zu helfen, ihre Streitigkeiten beizulegen. Außerdem lerne ich auch immer etwas dazu", sagt Klaus.

Im Durchschnitt 25 Fälle pro Jahr landen bei ihm auf den Tisch, darunter Strafbestände wie Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Verletzung des Briefgeheimnisses. Denn wer eine Privatklage einreichen will, für den ist erst einmal der Gang zum Schiedsmann obligatorisch. Aber auch ohne das Vorhaben einer Klage kann man sich an den Schlichter wenden, um schnell und unbürokratisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit Hilfe zu bekommen, wie das beispielsweise oft bei Nachbarschaftsstreitigkeiten nötig ist.

Der Schiedsmann, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, spricht dabei aber kein Urteil, sondern versucht zwischen den beiden Parteien zu vermitteln, mit diesen gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. In rund 60 Prozent der verhandelten Fälle gelingt das auch. Hinzu kommen aber noch viele kleine Streitigkeiten, die so genannten Tür- und Angel-Fälle, die der Schiedsmann durch ein Gespräch, ohne Formalitäten löst.

"Das ist sowieso das größte Problem, dass die Leute nicht miteinander sondern übereinander reden", sagt Klaus. Auf neutralem Boden bietet er den zerstrittenen Parteien an, sich auszusprechen. Worauf diese sich letztendlich einigen, ist ihnen überlassen, solange sich der Vergleich im Bereich des geltenden Rechts bewegt. Juristische Vorkenntnisse benötigen die Schiedsleute für ihr Amt nicht.

Allerdings werden sie laufend fortgebildet und sollten über einen gesunden Menschenverstand verfügen. Und sie müssen in ihrem Bezirk wohnen, um sich mit den Örtlichkeiten auszukennen. Klaus war gut vorbereitet für das Ehrenamt. Er war acht Jahre bei der Polizei beschäftigt, arbeitet seit zehn Jahren als ehrenamtlicher Richter und hat an zahlreichen Fortbildungen teilgenommen.

Die könnten bald wieder anstehen, denn im Moment laufen Überlegungen, das Aufgabengebiet der Schiedsleute auch noch um Mietrechtsstreitigkeiten und vermögensrechtliche Streitigkeiten, wie sie beispielsweise bei Schulden entstehen, zu erweitern. Während bei Gerichten lange Wartezeiten herrschen, versucht Thomas Klaus möglichst schnell das Verfahren in Gang zu bringen.

In der Regel innerhalb einer Woche kann bei ihm ein Antrag gestellt werden. Sollte es danach tatsächlich nötig sein, kommen innerhalb eines Monats die Parteien zusammen. Auch die Kosten halten sich im Rahmen, richten sich nicht nach der Höhe des Streitwerts, sondern werden für den Antrag, für einen erfolgreichen Vergleich und für Material- und Fahrkosten erhoben. Im Durchschnitt werden so 50 Euro pro Verfahren fällig.

(RP/ila)
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