Prozess vor dem Landgericht Mit Schlagstock zum Umzug

REISHOLZ · Auch bei einer verabredeten Prügelei kann die Grenze zur Straftat überschritten werden. Wann das der Fall, klären jetzt die Gerichte.

 Der Fall landete jetzt vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Der Fall landete jetzt vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Eine Verabredung zur Prügelei ist nicht strafbar – falls beide Kontrahenten mit einem solchen Schlagabtausch einverstanden sind. Zieht einer jedoch einen Teleskopschlagstock und haut damit zu, dann ist eine Grenze zur Straftat überschritten und jede Prügel-Verabredung hinfällig. Mit dieser Begründung hat das Landgericht jetzt den Prozess gegen einen 29-jährigen Dachdecker mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren beendet. Zunächst war die Anklage sogar von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen, doch das Urteil erging wegen gefährlicher Körperverletzung.

Eigentlich waren der Angeklagte und sein 31-jähriger Kontrahent gut bekannt, fast befreundet. Beide hatten jeweils eine Beziehung mit einer von zwei Schwestern. Doch als die Partnerschaft des 31-Jährigen mit der Freundin scheiterte, er sie vor die Tür setzte und drohte, er werde ihr Hab und Gut auf die Straße stellen, falls sie ihre Sachen nicht abholt – da sollte der Angeklagte auf Bitten der Schwester als Umzugshelfer tätig werden. Weil es aber auch Streit um die Herausgabe eines Handys gab, führten Telefonate des Angeklagten mit dem 31-Jährigen zum Zerwürfnis der beiden Männer. Dabei soll der 31-Jährige gedroht haben, falls der Angeklagte nach Reisholz zum Umzug käme, würde er „kaputt“ gemacht.

Der Angeklagte ging trotzdem hin, steckte aber einen Teleskopschlagstock ein – und als es zur angekündigten Prügelei kam, hat er laut Geständnis mit dem Stock einmal zugeschlagen, dabei den Kopf des 31-Jährigen getroffen. Später landete dieser Fall zunächst vorm Amtsgericht, doch weil der Verdacht eines versuchten Totschlags nicht auszuschließen war, wurde die Akte an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts weitergeleitet. Die dortigen Richter sahen aber „keinen Tötungsvorsatz“ beim Angeklagten, zumal er seine Attacke nach dem ersten Stockschlag eingestellt habe.

Das hatten auch der Staatsanwalt und sogar der Anwalt des als Nebenkläger auftretenden Opfers so bewertet. Der Ankläger plädierte auf zwei Jahre mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung, die Richter blieben im Urteil noch ein halbes Jahr darunter.

Ob der Fall damit geklärt ist, gilt Stand jetzt aber als zweifelhaft. Der Opfer-Anwalt hat nämlich Revision angekündigt. Und offenbar will der 31-Jährige in einem zusätzlichen Zivilverfahren jetzt versuchen, ein Schmerzensgeld vom Angeklagten einzufordern.

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