Bobbolino in Düsseldorf Für Indoorspielplatz hagelt es Ein-Sterne-Bewertungen

Düsseldorf · Nachdem Britta Ramakers eine Gruppe aus dem Bobbolino geworfen hatte, bekam sie tagelang dutzende schlechte Bewertungen. Weil die rufschädigend sein können, drohte sie mit einer Anzeige. Ein Fachanwalt erklärt, wie man schlechte Google-Bewertungen wieder los wird.

 Britta Ramakers bekam fast 70 Ein-Sterne-Rezensionen für das Bobbolino. Das hatte Auswirkungen auf die Gesamt-Bewertung.

Britta Ramakers bekam fast 70 Ein-Sterne-Rezensionen für das Bobbolino. Das hatte Auswirkungen auf die Gesamt-Bewertung.

Foto: Anne Orthen (orth)/Anne Orthen (ort)

Eine große Gruppe aus Neuss ist vor ein paar Tagen im Indoorspielplatz Bobbolino in Rath zu Besuch gewesen. „65 Kinder und 15 Erwachsene“, erinnert sich die Betreiberin Britta Ramakers, die nach diesem Tag mit schlechten Google-Rezensionen bombardiert wurde. 60, vielleicht sogar 70 Ein-Sterne-Bewertungen hat es gehagelt. „Das ist rufschädigend“, sagt Ramakers, die den Besuch der Gruppe als ein „einziges Theater“ beschreibt.

Offenbar hatte sich die Gruppe nicht an die Regeln gehalten. „Es fing damit an, dass statt zwei sechs Kinder auf dem Trampolin waren“, erzählt Ramakers, die die Erwachsenen auf die Sicherheitsbestimmungen und die Verletzungsgefahr hingewiesen hat. „Dann wurde ständig gegen die Maskenpflicht verstoßen“, so die Chefin. Irgendwann sei eine Frau mit riesigen Tüten voller Burger ins Bobbolino gekommen. „Wir erlauben ja schon viel, gesundes Essen, Obst, Gemüse. Aber kein Fastfood“, sagt Britta Ramakers. Es kam wieder zu einer Diskussion. „Wir sind beleidigt und auch körperlich angegriffen worden“, erzählt sie, „wir haben alles auf Video.“

Kurzum wurde die Gruppe rausgeworfen, und schon am Abend gab es die ersten Bewertungen bei Google. Das ging die nächsten Tage so weiter, es wurden immer mehr, bis es Britta Ramakers reichte und sie die Nummer anrief, die die Gruppe als Kontaktverfolgung hinterlegte. „Wir haben gesagt, dass wir das zur Anzeige bringen werden“, erzählt die Chefin. „Wir wurden wieder beleidigt, aber die Bewertungen sind am Montag gelöscht worden.“

Kostenpflichtiger Inhalt Wenn es schlechte Kommentare hagelt, gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Betreiber dagegen vorgehen kann. „In der Regel hat er einen eigenen Business-Account, über den er Google bitten kann, Bewertungen zu löschen“, sagt Samer Hagouan, Anwalt für Handels- und Wirtschaftsrecht in der Kanzlei Zenith Partner. Das sei aber wenig effektiv, genauso wie ein offizielles Schreiben an Google. In der Regel berufe sich Google auf die Meinungsfreiheit. „Auch wenn eine Bewertung kritisch und nicht ganz sauber ist.“ Gute Aussichten dagegen bestünden, wenn der Betreiber den Bewerter nicht kennt. Dann wird Google die Person kontaktieren, und wenn die nicht belegen kann, im – wie in diesem Fall – Bobbolino gewesen zu sein, dann löscht Google die Rezension. Immer häufiger wenden sich Gastronomen, Handwerksbetriebe, Ärzte oder Freizeitanbieter an die Kanzlei, „weil die Sterne-Bewertungen in den letzten Jahren einen immer höheren Stellenwert bekommen“, sagt Samer Hagouan.

Dass mal jemand eine Ein-Sterne-Bewertung abgibt, „damit kann ich leben, das ist eine Meinung, die wir akzeptieren“, sagt Ramakers, die bestätigt, dass es immer mal wieder zu Problemen kommt im Bobbolino. Im Augenblick sei die Maskenpflicht ein großes Thema. Eine Besucherin, die während der Ferien mit ihrer vierjährigen Tochter den Indoorspielplatz besuchte, berichtet von Masken-Verstößen auf Besucher- wie Mitarbeiterseite. „Es war an diesem Tag wirklich warm in der Halle, aber ich war trotzdem irritiert: Da waren Kinder, die schon fast im Teenager-Alter waren, die in einer Gruppe kamen und die ganze Zeit keine Maske trugen. Und auch einige Eltern hielten sich nicht an die Maskenpflicht.“

Mitarbeiter hätten die Besucher aber auch nicht dazu aufgefordert, erzählt die Frau. Als es dann eine Durchsage gab, habe diese sich nur darauf bezogen, dass die jungen Besucherinnen und Besucher keine Getränke und Speisen mit auf die Spielgeräte mitnehmen sollten. Die Mutter sprach schließlich einen Mitarbeiter darauf an, dass viele keine Maske trugen. Dieser habe geantwortet: „Ich trage ja auch keine, und das sind doch Kinder.“ Über diese Aussage wundert sich Britta Ramakers sehr, „das ist eine dumme Begründung“. Nur auf den Spielgeräten und an den Tischen dürften die Besucher die Maske ablegen, die Mitarbeiter müssten hinter der Theke, die mit Acrylglas abgetrennt ist, keinen Mund-Nasen-Schutz aufsetzen. Sonst gelte Maskenpflicht.

Beim Betreten der Halle habe man zumindest den Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorzeigen müssen, erzählt die Mutter, die Verständnis für die wirtschaftlich schwierige Lage der Betreiber zeigt: „Sie stehen sicher unter Druck, lange waren die Indoorspielplätze geschlossen. Und jetzt nach der Wiedereröffnung zögern viele Eltern noch mit einem Besuch aus Angst vor einer Infektion.“ Doch „unangenehme Gespräche“ mit denen zu vermeiden, die kommen, seien nicht der richtige Weg.

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