Prozess in Düsseldorf Frauen sollen einer Rivalin die Haare abgeschnitten haben

Rath · Ein skurriler Rachefeldzug gegen eine 38-Jährige hat drei Freundinnen (29 bis 39) am Mittwoch auf die Anklagebank beim Amtsgericht gebracht. Sie sollen die Frau attackiert, beraubt und misshandelt haben.

An einem Novemberabend 2013 sollen die Frauen in Begleitung eines Ehemanns (45) die Wohnungstür der Kontrahentin nahe dem S-Bahnhof Rath gestürmt, die Tür eingetreten, die Bewohnerin verprügelt bestohlen und ihr dann noch die Haare abgeschnitten haben. Über die Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung, Diebstahls und Sachbeschädigung konnte aber nicht verhandelt werden, weil der mitangeklagte Mann kurz vor dem Termin in eine Klinik musste.

Angeblich schon lange schwelte der Groll der angeklagten Frauen auf die Überfallene: Immerhin hatte sich der Ehemann der 29-jährigen Angeklagten nach der Trennung prompt mit jener 38-Jährigen zusammen getan. Als die neue Freundin zudem herumerzählt haben soll, die älteste Angeklagte würde ihre Tochter auf den Strich schicken, riss dem angeklagten Damen-Trio angeblich der Geduldsfaden. Mit einer extra eingesteckten Schere und in Begleitung des Kindsvaters soll die Truppe bei der Wohnung der 38-Jährigen angerollt sein.

Laut Anklage wurde die Mieterin auf Auge, Hals und Beine geschlagen, angeblich auch gewürgt und gezielt gedemütigt - indem die aufgebrachte Kindsmutter die Schere zückte und der Mieterin, deren langen Haare kappte. Auch ihr Fernseher soll zerkratzt und weiteres Mobiliar zerstört worden sein. Die Truppe sei aber erst abgerückt, so die Anklage weiter, nachdem sie private Fotos und drei Handys ihres Opfers eingesteckt habe.

Ob die angeklagten Frauen das bestätigt oder bestritten hätten, blieb unklar. Weil der Vater des beleidigten Kindes wegen eines Rückenleidens wochenlang nicht verhandlungsfähig sein dürfte, brach die Richterin den Prozess ab und muss jetzt nach einem neuen Termin suchen. Sicher ist nur: Über einen Anwalt hatte das damals zwangsgeschorene Opfer ein Schmerzensgeld von 5000 Euro beantragt. Das hielt die Richterin für "zu hoch gegriffen", stellte dem Opfer aber 3000 Euro in Aussicht.

(wuk)
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