Pempelfort Neuanfang am Rochusmarkt gestaltet sich schwierig

Pempelfort · Knapp drei Monate nach dem Ortstermin am Rochusmarkt mit Vertretern der Bezirksvertretung 1, des Amtes für Verbraucherschutz und Anwohnern hat die Verwaltung nach den vielen Anregungen, den Platz in Pempelfort aufzuwerten, jetzt einen ersten Sachstand vorgelegt. Das Zwischenfazit fällt eher ernüchternd aus.

 Im April gab es auf dem Rochusmarkt eine Begehung, bei der Ideen für eine Aufwertung des Platzes gesammelt wurden.

Im April gab es auf dem Rochusmarkt eine Begehung, bei der Ideen für eine Aufwertung des Platzes gesammelt wurden.

Foto: Andreas Bretz

Hintergrund: Bemängelt wurde zum einen der heruntergekommene Zustand des Platzes, vor allem aber auch die herrische Art des einzig verbliebenen Markthändlers. In diesem Zusammenhang hatte eine Anwohnerin eine Liste mit Namen von Markthändlern übergeben, die durchaus ein Interesse daran hätten, auf dem Rochusmarkt ihre Waren anzubieten. Wie das Marktmanagement jetzt mitteilt, habe jedoch nicht eine einzige der genannten Personen auf das Schreiben der Stadt überhaupt geantwortet. Ein weiteres Nachhaken habe lediglich das Interesse einer Händlerin für Tücher, Schmuck und Lederwaren geweckt, mit ihr wurde für diese Woche ein Treffen vereinbart.

Ein wichtiges Thema bei dem Ortstermin war der Vorschlag, den Markt auf zwei Tage in der Woche zu verkürzen. Die bestehende Marktsatzung aufzuheben, um nur wenig später eine entsprechend neu formulierte einzuführen, sei jedoch nicht zulässig, heißt es von Seiten des Rechtsamtes. Von einem derartigen "Trick" hatten sich die Anwesenden beim Termin im April offen erhofft, dass der Markthändler auf dem Rochusmarkt freiwillig das Feld räumt, um den Weg für einen Neuanfang mit anderen Händlern freizumachen. Sollte eine neue Marktsatzung in diesem Sinne und auf juristisch einwandfreie Weise beschlossen werden, sei es bei einem entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung jedoch durchaus zulässig, auf eine Räumung des Platzes an den marktfreien Tagen zu bestehen. Aktuell hat der Händler auf dem Rochusmarkt Abstellflächen für sich reserviert, die er rund um die Uhr auch dort stehenlässt.

Das trifft mit Abstrichen auch auf sein Fahrzeug zu, das er während der Öffnungszeiten seines Standes wie selbstverständlich auf dem Platz abstellt. Zumindest in diesem Punkt soll dem Markthändler aber nur noch eine jeweils zweitstündige Ausnahmegenehmigung für das Be- und Entladen erteilt werden.

(RP)
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