Luxus-Neubau in Düsseldorf-Oberkassel Immobilienunternehmen legt Berufung ein
Düsseldorf · Das Wohnprojekt auf dem Gelände des ehemaligen „Chateau Rikx“ in Düsseldorf-Oberkassel hat vor dem Verwaltungsgericht eine neue Schlappe erlitten. Das Immobilienunternehmen „Ralf Schmitz“ legt nun erneut Berufung ein.
Der juristische Streit um das Bauprojekt auf dem „Chateau Rikx“-Gelände geht in die nächste Runde: Der Immobilienentwickler „Ralf Schmitz“ hat – wie angekündigt – am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des OVG Münster: „Die Berufung des Investors ist eingegangen.“ Auf dem Gelände wird derweil weiter gebaut.
Bauprojekt hat lange juristische Vorgeschichte
Zur Erinnerung: Vor fast genau einem Jahr hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Neubau von „Ralf Schmitz“ gestoppt. Der Besitzer des benachbarten „Alten Bahnhofs“, das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW, hatte einen Eilantrag gegen das Projekt eingereicht – mit Erfolg. Die interessante Argumentation, der die Richter damals folgten: Der geplante Schmitz-Bau sei zu nahe am Biergarten des Brauhauses geplant. Ärger mit Nachbarn sei also absehbar, so die erste Entscheidung.
An der Baugrube passierte monatelang erst mal nichts. Ein halbes Jahr später kippte die nächste Instanz – das OVG in Münster – den Beschluss der Düsseldorfer Richter. „Wer eine Wohnung in einem sogenannten Kerngebiet, in dem der ,Alte Bahnhof’ und das Vorhaben liegen, bezieht, dem ist grundsätzlich auch der in einem solchen Gebiet erlaubte Lärm zuzumuten“, so die OVG-Richter im vergangenen Dezember.
„Ralf Schmitz“ darf weiterbauen
Sie betonten in ihrem Beschluss aber, dass es erst einmal nur um den Eilantrag ging – und das „echte“ Verfahren in Düsseldorf noch geführt werden müsse. Der Bauträger habe also das Risiko, dass die Baugenehmigung dann „doch noch aufgehoben wird“. Genau das ist vor wenigen Wochen passiert: Das Verwaltungsgericht gab auch im Hauptverfahren der Biergarten-Seite recht und erklärte die Baugenehmigung für den Luxusbau für ungültig. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, darf „Ralf Schmitz“ weiterbauen. Was das Unternehmen auch tut.
Parallel reichte der Immobilienentwickler Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil ein, weshalb jetzt wieder die Münsteraner Richter ran müssen. Wann die entscheiden, ist unklar. Der Schmitz-Bau könnte bis dahin fertig sein.
Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW sowie die Architektenkammer möchten sich auf Nachfrage nicht zum Fall äußern. Auch die Stadt als Genehmigungsbehörde will sich wegen des laufenden Verfahrens nicht dazu äußern, was mit dem Bau passieren könnte, wenn es bis zuletzt keine Baugenehmigung geben würde.