Lockdown ab Montag Kosmetikerin aus Düsseldorf klagt gegen Corona-Verordnung

Düsseldorf · Ab Montag müssen mit dem Teil-Lockdown auch die Kosmetikstudios ihre Arbeit nahezu einstellen. Erlaubt ist laut Corona-Schutzverordnung nur noch Fußpflege. Das will sich Kathrin Weise-Walhöfer aus Oberkassel nicht gefallen lassen.

 Kathrin Weise-Walhöfer hat Glas-Wände installiert, bedient ihre Kundinnen zudem nur mit Maske.

Kathrin Weise-Walhöfer hat Glas-Wände installiert, bedient ihre Kundinnen zudem nur mit Maske.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Maniküre – nach der neuen Corona-Schutzverordnung geht nichts davon mehr ab Montag in NRW. Kathrin Weise-Walhöfer (55) aus Düsseldorf-Oberkassel will dagegen klagen: Ihr Anwalt hat einen 15-seitigen Eilantrag für das Oberverwaltungsgericht in Münster vorbereitet.

Die Argumentation der Landesregierung: Bei Kosmetik kann – ebenso wie bei Nagelpflege, aber auch beim Tätowieren oder Piercen – der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Ausgenommen sind, anders als beim ersten Lockdown, diesmal Friseure.  Auch das macht Weise-Walhöfer wütend: „Ich verspreche mir von der Klage, dass allen klar wird, dass es eine Ungleichbehandlung von Handwerksbetrieben gibt.“

Im Frühjahr hatte sie ihr Kosmetik-Studio fast acht Wochen lang dicht machen müssen. Das spürt sie schmerzlich: „Es fehlen immer noch rund 20 Prozent Umsatz in der Kasse.“ Gleichzeitig investierte Weise-Walhöfer tausende Euro in maßgefertigte Trennscheiben und andere Sicherheitsmaßnahmen. Ihre sechs Angestellten müssen nun – wie im Frühjahr – alle wieder in die Kurzarbeit.

Die Unternehmerin hatte bereits als sich der „Lockdown light“ abzeichnete, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht engagiert. Marcus Richter wartete auf die Umsetzung der Beschlüsse in der neuen Corona-Schutzverordnung, die erst am Freitagmorgen veröffentlicht wurde. Nun hat er den Anpack für den Eil-Antrag. Der Anwalt verweist auf den „infektionsschutzrechtlichen Hintergrund der Corona-Schutzverordnung“, wonach es keine „sachliche Rechtfertigung“ gebe, insbesondere Maniküreleistungen wie auch Friseur-Arbeiten als Ausnahme zu erlauben.

„So dürfte die Umsetzung des Hygienekonzepts bei der Maniküre eher dazu beitragen, Ansteckungen zu vermeiden, als dies beispielsweise in einem Friseurbetrieb möglich ist“, so der Anwalt. „Warum der Friseurbetrieb infektionsschutzrechtlich anders beurteilt wird als beispielsweise ein Nagelstudio“, erschließe sich mit Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz nicht.

Weise-Walhöfer ist wohl eine der ersten Kosmetikerinnen, die klagen. Beim Bundesberufsverband der Fachkosmetikerinnen in Deutschland ist man sicher, dass sie nicht alleine bleiben wird: „Es wird unzählige Sammelklagen geben. Die Lunte ist recht kurz“, so ein Sprecher.

Sollte der Eil-Antrag durchkommen, würde er nicht nur für das Geschäft in Oberkassel, sondern für alle Kosmetikstudios in NRW gelten – die dann wieder öffnen könnten. Die Chancen? Unklar. Scheitert Weise-Walhöfer, hätte sie wohl zumindest wieder Chancen auf finanzielle Hilfe vom Staat. Doch das ist nicht, was sie will: „Ich möchte arbeiten, den Kundenkontakt weiter pflegen, ich möchte nichts geschenkt bekommen.“ Sie wäre sogar bereit, die Kosten für regelmäßige Corona-Tests ihrer Mitarbeiter zu zahlen. Denn tatsächlich blickt sie auch über die kommenden vier Wochen hinaus: Ob der Teil-Lockdown im Dezember wirklich wieder beendet wird, wisse schließlich niemand.

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