Verkehrsversuch in Düsseldorf-Oberkassel FDP kritisiert Starttermin für Tempo 30-Test auf der Luegallee

Düsseldorf · Auf der Luegallee in Oberkassel werden voraussichtlich ab Juni Tempo 30 und Radfahrstreifen für sechs Monate eingeführt. Ob der Test in der verkehrsärmsten Zeit des Jahres aussagekräftige und belastbare Ergebnisse hervorbringt, wird von der FDP bezweifelt.

Ab Juni könnte es auf der Oberkasseler Luegallee so aussehen. Visualisierung: Projektschmiede

Foto: Projektschmiede

Die Mitglieder der Bezirksvertretung 4 werden sich in ihrer anstehenden Sitzung am Mittwoch, 22. März (ab 15 Uhr), ein weiteres Mal ausführlich mit dem Verkehrsversuch auf der Luegallee beschäftigen. Sie werden angehört, wie die Verwaltung voraussichtlich ab Juni Tempo 30 und einen separaten Radfahrstreifen auf den jeweils rechten Fahrspuren der Luegallee für sechs Monate testweise einführen möchte und wie vor, während und nach dem Versuch die Öffentlichkeitsbeteiligung ablaufen soll. Eine Entscheidung trifft dann der Ordnungs- und Verkehrsausschuss am 26. April.

Vor der Sitzung der Bezirksvertretung übt die FDP im Linksrheinischen Kritik am Zeitpunkt für den Start des Versuchs im Juni. „Ob eine Testphase in der verkehrsärmsten Zeit des Jahres aussagekräftige und belastbare Ergebnisse hervorbringen wird, darf ernsthaft bezweifelt werden“, so die FDP-Vertreter Ulrich Peters und Brien Dorenz. Außerdem sind sie der Meinung, dass über „eine moderne und zukunftsfähige Verkehrsführung“ im linksrheinischen Düsseldorf schon lange diskutiert werde, aber ein Lösungsansatz von der der Verwaltung bislang nicht vorgelegt worden sei.

Erfolgversprechend sei nur ein Gesamtkonzept, das Luegallee, Belsenplatz und Hansaallee mit einbezieht. Ohne eine Neuordnung der Verkehrsbeziehungen am Belsenplatz könne eine Teillösung nur Stückwerk sein. Peters und Dorenz nennen Beispiele: „Die beiden bisherigen Straßenbahnhaltestellen Belsenplatz und Hansaallee sind zusammenzulegen. Von der Belsenstraße kommend sollte der Verkehr Richtung Hansaallee geöffnet werden. Daraus ergeben sich zwangsläufig Auswirkungen auf die Verkehre auf der Luegallee.“ Dem werde eine isolierte Sperrung von zwei Fahrspuren auf der Luegalle nicht gerecht und müsse dementsprechend nur als Stückwerk bezeichnet werden.

(gaa)